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Dienstgericht untersagt vorläufig Amtsgeschäfte von Richter Jens Maier

Nachdem der Ex-AfD-Bundespolitiker Jens Maier wieder in seinen Richter-Posten zurückgekehrt ist, untersagt ihm das Dienstgericht nun vorläufig die Amtsgeschäfte.

Von Maximilian Helm & Karin Schlottmann & Erik-Holm Langhof
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Richter Jens Maier - hier im Jahr 2017 bei einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AfD in Dresden - ist das Führen der Richtergeschäfte untersagt worden.
Richter Jens Maier - hier im Jahr 2017 bei einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AfD in Dresden - ist das Führen der Richtergeschäfte untersagt worden. © Archiv/Paul Sander

Leipzig/Dresden. Das Dienstgericht für Richter am Landgericht Leipzig hat auf Antrag des Sächsischen Justizministeriums dem rechtsextremen Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte in seinem Posten als Richter vorläufig untersagt.

Nach Angaben des Gerichts sei diese Entscheidung vom Donnerstag zeitlich bis zum Beschluss über den Antrag zur Versetzung in den Ruhestand begrenzt und unanfechtbar. Über die Versetzung in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege wird das Dienstgericht für Richter gesondert entscheiden, hieß es am Freitag.

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