Chemnitz
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48-Jähriger nach Fund von Leichenteilen in der Türkei festgenommen

Nach dem Fund mehrerer Leichenteile im Erzgebirge wurde ein 48-Jähriger in der Türkei festgenommen. Er soll 2021 einen Landsmann in Chemnitz getötet haben.

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Im August 2021 fanden Bürger bei Gornau im Erzgebirge Leichenteile. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und suchte nach einem 48-jährigen Verdächtigen mit internationalem Haftbefehl. Nun wurde er in der Türkei festgenommen.
Im August 2021 fanden Bürger bei Gornau im Erzgebirge Leichenteile. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und suchte nach einem 48-jährigen Verdächtigen mit internationalem Haftbefehl. Nun wurde er in der Türkei festgenommen. © Archiv/Xinhua/dpa (Symbolfoto)

Chemnitz/Gornau. Fast ein halbes Jahr nach dem Fund von Leichenteilen im Erzgebirge ist ein 48-Jähriger in der Türkei festgenommen worden. Der Mann steht in Verdacht, einen Landsmann in Chemnitz getötet und zerstückelt zu haben. Die Leichenteile soll er den Ermittlern zufolge dann an verschiedenen Orten abgelegt haben.

Er war deswegen mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Nun sei aus der Türkei eine Mitteilung gekommen, dass die Festnahme erfolgt sei, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz, Ingrid Burghart, am Donnerstag. Darüber hatten zuvor der MDR und und Bild.de berichtet.

Auslieferung nach Deutschland ungewiss

Ende August hatte die Polizei nach Bürgerhinweisen Leichenteile an einem Feld bei Gornau an der Bundesstraße 174 und an der S232 bei Weißbach gefunden. Laut Rechtsmedizin handelt es sich bei dem Toten um einen 48-Jährigen, der Ende Juli 2021 zum letzten Mal in seinem Umfeld gesehen worden war und seither als vermisst galt.

Den Ermittlern zufolge soll er Ende Juli in einer Chemnitzer Wohnung von seinem Landsmann umgebracht worden sein. Zum möglichen Motiv wurden bisher keine Angaben gemacht, ermittelt wird wegen Totschlags.

Laut Burghart ist ungewiss, ob die Türkei ihren Staatsbürger an Deutschland ausliefert. Dann könnte das Verfahren den türkischen Behörden für eine Anklage in seinem Heimatland übergeben werden. (dpa)