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Freispruch für „U-Bahn nach Auschwitz“

Das sogenannte U-Bahnlied von Fußballfans sei widerwärtig, aber nicht strafbar, urteilt das Landgericht in Leipzig.

Von Karin Schlottmann
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Das Landgericht Leipzig hat ein Urteil des Amtsgerichts Torgau aufgehoben. Es sieht die Liedzeile "Eine U-Bahn von Leipzig bis nach Auschwitz" nicht als strafbar an.
Das Landgericht Leipzig hat ein Urteil des Amtsgerichts Torgau aufgehoben. Es sieht die Liedzeile "Eine U-Bahn von Leipzig bis nach Auschwitz" nicht als strafbar an. © Symbolfoto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Leipzig. Die Szene, die sich den Polizisten nach dem Spiel im nordsächsischen Schildau bot, ist für ein Fußball-Wochenende in Deutschland nicht ungewöhnlich. Nach der Begegnung zwischen dem TSV 1862 Schildau und Roter Stern Leipzig grölten Schildauer Fans das sogenannte U-Bahnlied in Richtung der Leipziger Anhänger. „Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Leipzig bis nach Auschwitz“, lautete die Zeile. 

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