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Hohe Rückfallquote bei begnadigten Straftätern in Sachsen

In der Weihnachtszeit werden bestimmte Straftäter in Sachsen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Manche von ihnen sitzen schon nach kurzer Zeit wieder ein.

Von Karin Schlottmann
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Der Schattenriss eines Mannes ist in einer Justizvollzugsanstalt in einer Tür zu sehen.
Der Schattenriss eines Mannes ist in einer Justizvollzugsanstalt in einer Tür zu sehen. © Felix Kästle/dpa (Symbolbild)

Die Weihnachtsamnestie für Straftäter bleibt umstritten. Insgesamt 109 Strafgefangene sind in den beiden vergangenen Jahren vorzeitig entlassen worden. 23 von ihnen haben sich in kurzer Zeit erneut strafbar gemacht oder werden verdächtigt, erneut eine Straftat begangen zu haben. In einem Fall ist nach SZ-Informationen einer der Entlassenen später zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden.

Die sogenannte Weihnachtsamnestie sieht vor, dass Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen einige Zeit früher frei gelassen werden können, wenn ihr regulärer Entlassungstermin in der Zeit von Mitte November bis Anfang Januar liegt. Wer besonders schwerwiegende Taten begangen hat oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßt, kommt für die Begnadigung nicht in Betracht.

Verurteilt wegen Kindesmissbrauchs

Im Jahr 2020 wurden den Angaben zufolge 60 Haftinsassen vorzeitig entlassen. Zehn von ihnen haben sich innerhalb des ersten Jahres in Freiheit erneut strafbar gemacht. Neben sexuellen Missbrauch ging es dabei um Diebstahl, Körperverletzung sowie um räuberischen Diebstahl. 2021 hat das Justizministerium 49 Gefangene begnadigt. Gegen 13 von ihnen wird wegen neuer Straftaten ermittelt. Drei wurden inzwischen wegen Diebstahls verurteilt.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) begnadigt in diesem Jahr 48 Strafgefangene vor Weihnachten.
Justizministerin Katja Meier (Grüne) begnadigt in diesem Jahr 48 Strafgefangene vor Weihnachten. © Ronald Bonß

Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert die Weihnachtsamnestien als ungerechtfertigt und verfassungsrechtlich bedenklich. "Es ist falsch, wenn die Justizministerin gesprochenes Recht per Gnadenentscheid wieder aushebelt", sagte Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Besonders bedenklich sei diese Praxis mit Blick auf die hohe Rückfallquote der Amnestierten in den vergangenen beiden Jahren. "Folgt man der Logik der Justizministerin, stellt sich die Frage, ob künftig auch Strafgefangene vorzeitig entlassen werden, deren Haftzeit zu Ostern oder Pfingsten endet."

Ungeachtet der Kritik teilte Ministerin Meier am Montag mit, dass sie in diesem Jahr per Anordnung die Haftzeit von bisher 48 Gefängnisinsassen verkürzt habe. Die vorzeitige Entlassung anlässlich des Weihnachtsfestes helfe den Gefangenen, die Bindungen zu Familienangehörigen zu pflegen und für die Resozialisierung wichtige Behördentermine wahrzunehmen. Die Lebensumstände der Betroffenen seien umfangreich geprüft worden.