Viele Sachsen sind unsicher, was in der Grundsteuererklärung wie eingetragen werden muss. Die Angst, dass das Finanzamt im Feststellungsverfahren von falschen Bemessungshöhen ausgeht, ist groß. Das spürten auch die drei Steuersachverständigen, die beim SZ-Telefonforum mit dem Beantworten der Fragen kaum nachkamen.
„Die meisten Fälle sind sehr individuell, mitunter ganz schwierig. Dann rate ich dringend dazu, sich Hilfe beim örtlichen Finanzamt zu holen“, sagt Frank Lange vom Bund der Steuerzahler Sachsen. Auch sein Verein bietet diesen Service an. „Die hohe Nachfrage, Sorge, Verunsicherung bemerke ich auch in meiner täglichen Arbeit“, sagt Steuerberater Dirk Mohr aus Dresden. „Schade, dass das Finanzamt Sachsen eine Fristverlängerung bislang ausschließt.“
Fragen, die ihm immer wieder gestellt wurden, beantwortet er hier.
- Wie registriere ich mich bei Elster?
- Mein Vater ist Rentner, wird derzeit stationär behandelt und kann die benötigten Unterlagen nicht zuarbeiten. Wie und wo kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
- Was zählt alles zur Wohnfläche?
- Ich habe drei Grundstücke. Muss ich für jedes Grundstück eine separate Erklärung einreichen?
- Ich habe ein Gartengrundstück von der Stadt gepachtet. Bin ich verpflichtet, eine Grundsteuererklärung dafür einzureichen?
- Kann ich die Erklärung auch über das Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum einreichen?
- Ich finde keine Flurnummer für mein Grundstück. Das Elster-Portal macht mich mit einem Hinweis darauf aufmerksam. Was muss ich eintragen?
- Wo kann ich die Bodenrichtwerte ermitteln?
- Wir sind Eigentümer eines Feldes. Dieses haben wir an die örtliche Agrargemeinschaft verpachtet. Was ist bezüglich der Nutzungsart anzugeben?