Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Politik
Merken

Justizministerin für Debatte über Ersatzfreiheitsstrafen

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss als Ersatzstrafe unter Umständen wochenlang im Gefängnis einsitzen. Das soll sich ändern, meint Katja Meier.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Justizministerin Katja Meier (Grüne) ist für eine Debatte über Ersatzfreiheitsstrafen.
Justizministerin Katja Meier (Grüne) ist für eine Debatte über Ersatzfreiheitsstrafen. © Arvid Müller

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) befürwortet eine Debatte über Ersatzfreiheitsstrafen, damit weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. Das System, dann eine Freiheitsstrafe abzusitzen, sei ein "enormer Wertungswiderspruch", sagte sie. "Das Gericht hat gerade die Verhängung einer Geldstrafe und nicht einer Freiheitsstrafe für erforderlich gehalten", sagte Meier am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Sie unterstützt daher den Plan der Bundesregierung, das Strafrecht zu entrümpeln. Zunächst hatte die "Freie Presse" berichtet.

Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Menschen eine Geldstrafe nicht bezahlen können. Die sächsischen Behörden unternähmen bereits vielfache Anstrengungen, um die Vollstreckung dieser Strafen abzuwenden, sagte Meier.

"So erhalten alle Verurteilen bereits bei Einleitung der Strafvollstreckung mit der ersten Zahlungsaufforderung umfangreiche Informationen zur Beantragung von Ratenzahlung oder über die Möglichkeiten zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit."

Im vergangenen Jahr ordneten die Staatsanwaltschaften nach Angaben des Justizministeriums in 9.773 Fällen die Vollstreckung einer Geldstrafe an, die nicht gezahlt wurde. 1.192 Menschen saßen tatsächlich ein - und zwar insgesamt mehr als 70.000 Tage lang.

Geldstrafe stellt eine Überforderung dar

Menschen, denen eine solche Strafe droht, können sich in Sachsen etwa an den "Verein für soziale Rechtspflege Dresden" wenden. "Wir geben den Menschen nicht einfach das Geld, um ihre Geldstrafe abzuleisten, das wäre auch aus sozialpädagogischer Sicht nicht sinnvoll", sagte Waltraud Lipp vom Verein. Stattdessen überlegten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Betroffenen, wie hoch ihr aktuelles Einkommen sei und welche Hilfen sie beantragen könnten.

"Die Bandbreite der Menschen, die wir beraten, ist sehr groß. Wir haben Arbeitslose, aber auch Menschen mit Job und Kita-Kinder, deren Leben vermeintlich funktioniert", sagte Lipp. Allen sei jedoch gemeinsam, dass die Geldstrafe eine Überforderung darstelle, die schnell kritisch werden könne.

Man müsse überlegen, in welcher Höhe Geldstrafen gerade bei einkommensschwachen Personen verhängt würden, sagte Lipp. Sie seien durch Geldstrafen besonders hart getroffen.

Zuletzt hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesagt, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen sollten. "In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden", sagte er dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag". (dpa)