SZ + Update Sachsen
Merken

Rechtsextremer Richter Maier soll in den Ruhestand versetzt werden

Sachsens Justizministerin Katja Meier geht gegen den Rechtsextremisten Jens Maier in der sächsischen Justiz vor. Der Richterbund sieht Sachsen damit auf dem richtigen Weg.

Von Karin Schlottmann
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Sein Abgeordneten-Mandat hat Jens Maier verloren. Jetzt will er zurück in den Richterdienst.
Sein Abgeordneten-Mandat hat Jens Maier verloren. Jetzt will er zurück in den Richterdienst. © Archivbild: Paul Sander

Der umstrittene Jurist Jens Maier wird Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde. Dies sei dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten am Freitag mitgeteilt worden, teilte Justizministerin Katja Meier (Grüne) mit. Maier, der zum völkischen Flügel der AfD zählt und vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden ist, hatte nach seiner Niederlage bei der Bundestagswahl die Rückkehr in den Richterdienst in Sachsen angemeldet. Mit der Zuweisung der Stelle in Dippoldiswalde erfülle das Ministerium den Rückführungsanspruch, der ihm als ehemaligen Abgeordneten nach dem Gesetz zustehe, sagte Ministerin Meier.

Noch am gleichen Tag habe sie beim Dienstgericht für Richter in Leipzig den Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand gestellt. Grundlage dafür sei Paragraf 31 des deutschen Richtergesetzes. Damit solle eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abgewehrt werden. Zudem habe sie beim Dienstgericht den Eilantrag gestellt, Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung seiner Dienstgeschäfte vorläufig zu untersagen.

Gefahr einer lokalen Justizkrise

Die Versetzung eines Richters in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege sei eine sehr selten angewendete Norm und müsse ausführlich begründet werden, erläuterte Meier. Die juristischen Hürden seien sehr hoch. "Ich möchte betonen, dass wir uns absolut auf juristischem Neuland bewegen und es diese Situation so in Deutschland noch nicht gegeben hat." Es gebe bundesweit erst zwei entsprechende Fälle. "Eine Beeinträchtigung der Rechtspflege bedeutet, dass aufgrund des Verhaltens eines Richters, seine Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität infrage steht und somit die Gefahr einer auch nur lokalen Justizkrise besteht."

Die drohende Beeinträchtigung der Rechtspflege ergebe sich bereits aus Äußerungen aus der Richterschaft, der Wissenschaft sowie den Religionsgemeinschaften zum Fall Jens Maier, sagte die Grünen-Politikerin. Seine bevorstehende Rückkehr als Richter hatte eine heftige Debatte über Mittel und Wege gegen Rechtsextremisten in der Justiz ausgelöst. Ministerin Meier war vorgeworfen worden, nicht alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszunutzen, um eine Arbeit des früheren AfD-Politikers als Richter zu verhindern.

Ministerin Katja Meier weist Kritik zurück

Der Zentralrat der Juden kritisierte ihre Äußerungen, die Rückkehr nicht verhindern zu können, als beschämend. Der Deutsche Richterbund nannte es "unerträglich" und forderte ein Eingreifen der Ministerin. Die Neue Richtervereinigung hielt dem sächsischen Justizministerium vor, die Ministerin schlecht zu beraten. "Es macht mich bisweilen durchaus sprachlos, was mir und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium in der Sache vorgehalten wird", sagte die Ministerin am Freitag. Es sei wichtig, rechtliche Mittel nicht wegen eines vorschnellen oder rechtsunsicheren Vorgehens zu gefährden.

Meier zufolge bleibe es trotz ihres Antrag auf Versetzung in den Ruhestand möglich, dass der künftige Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren gegen Richter Maier einleite. Die Grünen-Landtagsfraktion prüft zudem eine Richteranklage beim Bundesverfassungsgericht. Auf diese Weise könnte der 60-Jährige aus dem Dienst entfernt werden. Dieser Weg ist allerdings mit ebenso wie Meiers Anträge beim Richterdienstgericht sehr hohen juristischen Hürden versehen.

Deutscher Richterbund ist für Richteranklage

Der Deutsche Richterbund sieht Sachsen im Umgang im Fall Maier auf dem richtigen Weg. "Es ist sehr zu begrüßen, dass die politisch Verantwortlichen alle rechtlichen Hebel des Rechtsstaates in Bewegung setzen, um eine Rückkehr von Jens Maier auf die Richterbank zu verhindern", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Neben der Option einer Versetzung in den Ruhestand sei vor allem zu prüfen, "ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann".

Diese könne der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf den Weg bringen, dann entscheide das Bundesverfassungsgericht, sagte Rebehn. Vom Parlament in Dresden ginge damit "ein starkes Zeichen für einen wehrhaften Rechtsstaat" aus. "Es wäre ein unerträglicher Zustand und würde das Ansehen der Rechtspflege erheblich beschädigen, wenn ein durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestufter Politiker in Deutschland Recht sprechen würde."

Und auch der Sächsische Richterverein befürwortet die Anrufung des Richterdienstgerichts im Fall Maier. "Der Antrag beim Richterdienstgericht ist ein richtiger Schritt", sagte der Landesvorsitzende Reinhard Schade am Samstag laut Mitteilung. "Es gehöre zur wehrhaften Demokratie, den Extremismus in die Schranken zu verweisen." Nun werde in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden, ob Maier wieder Richter sein könne, der Beschluss der unabhängigen Richter sei abzuwarten. (mit dpa)