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Was sächsische Kommunen gegen streunende Katzen unternehmen

Herrenlose Kätzchen haben es schwer. Neben Futtermangel drohen ihnen Krankheiten, vor allem durch unkontrollierte Vermehrung. Einige Kommunen in Sachsen steuern dagegen.

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In den sächsischen Großstädten Leipzig, Chemnitz und Dresden werden jedes Jahr Dutzende freilebende Katzen kastriert.
In den sächsischen Großstädten Leipzig, Chemnitz und Dresden werden jedes Jahr Dutzende freilebende Katzen kastriert. © dpa/Jan Woitas

Dresden. Mit Kastrationen soll die Zahl der freilebenden Katzen in Sachsen vermindert sowie Krankheiten unter den Tieren vermieden werden. Es bestehe ein erhebliches staatliches Interesse an der Gesundheit in der streunenden Katzenpopulationen, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Auch deshalb fördert der Freistaat die Tierschutzvereine, die Kastrationen organisieren sollen, 2021/22 mit jährlich 1,07 Millionen Euro. 670.000 Euro davon sind für die Kastrationen sowie Betriebs- und Personalkosten der Vereine bestimmt. Die Zahl herrenloser Katzen landesweit ist unbekannt.

Bei vielen "Streunern" an einem Ort treten oft Leukose, Katzenschnupfen, Augen- und Nierenerkrankungen, Parasitosen, Verletzungen und Traumata auf. Die Kitten, wie die Katzenbabys genannt werden, sind zudem unterernährt und haben eine erhöhte Sterblichkeit. Das soll mit einer Begrenzung der Vermehrung eingedämmt werden.

Wer in Dresden herrenlose Katzen betreut, kann diese nach Angaben von Amtstierarzt Lutz Meißner im städtischen Tierheim zur Kastration anmelden. Dort wurden im vergangenen Jahr 29 Tiere kastriert, die Kosten von insgesamt 2.430 Euro wurden aus dem kommunalen Haushalt finanziert. 2022 gab es bisher 13 solcher Behandlungen, bei denen die Eierstöcke oder Hoden entfernt werden. Für den Eingriff bei einem niedergelassenen Tierarzt können Tierschutzvereine laut Meißner staatliche Mittel beantragen, Herrchen oder Frauchen müssten selbst dafür zahlen.

Eigentlich sollte jeder "Freigänger" kastriert sein, sagte Meißner. "Eine Pflicht, nur kastrierten Tieren Freigang zu gewähren, gibt es in Dresden aber nicht." Katzenhalter sollten verpflichtete werden, ihre Tiere unfruchtbar zu machen, wenn sie diese frei laufen lassen, meinte auch Michael Sperlich vom Landestierschutzverband. Das Bundestierschutzgesetz erlaubt der Landesregierung, zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete für Kastrationen sowie Kennzeichnung und Registrierung dort gehaltener Vierbeiner dieser Art festzulegen.

In Sachsen wurde darauf bisher verzichtet. In der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage machte die Regierung unlängst geltend, dass die Kriterien dafür wie unter anderem eine ausreichend hohe Zahl der Streuner in einem bestimmten Gebiet nirgendwo erfüllt seien.

2020 verzeichnete das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in Leipzig 106 und im Jahr zuvor 74 Kastrationen bei Katzen. Die herrenlosen Tiere würden nach Hinweisen von Einwohnern eingefangen, zu Tierärzten und nach der Behandlung wieder zurück gebracht, die die Stadt bezahle.

In Chemnitz werden nach Rathausangaben seit 2010 jährlich rund 180 mutmaßlich herrenlose Katzen - männlich wie weiblich - durch das städtische Katzenkastrationsprogramm "unfruchtbar gemacht". Die Spanne reiche von 100 Tieren 2018 bis 286 im Jahr 2010, im vergangenen Jahr wurden 193 Tiere kastriert. Pro Jahr fallen durchschnittlich 11.333 Euro an Kosten an, sie bewegten sich zwischen 6.145 Euro 2015 und 25.610 Euro 2021.

Für ein Verbot des Freigängertums von Hauskatzen und deren Kennzeichnung sehen Leipzig und Chemnitz keine Chance, mangels veterinärrechtlicher Grundlage. Einige Städte wie Großenhain jedoch haben mittlerweile mit Hilfe der Polizeiverordnung einen Weg gefunden, eine Kastrations-, Kennzeichungs- und Registrierungspflicht für Katzen zu erlassen. Damit solle deren unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden, hieß es.

2019 habe die Zahl der ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen stark zugenommen. "Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und mussten teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen leben", sagte eine Stadtsprecherin. In Radeberg sind Katzenhalter seit 2012 verpflichtet, ihre Lieblinge kastrieren und kennzeichnen zu lassen, bevor sie rausgelassen werden, per Tätowierung oder Mikrochip - unter Androhung von Strafe bis 1.000 Euro. (dpa)