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Mitglied einer rechtsextremen Partei darf Volljurist werden

In Bayern und Thüringen ist er gescheitert. In Sachsen darf das Mitglied einer rechtsextremen Partei seine Juristenausbildung beenden.

Von Karin Schlottmann
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Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat einem Rechtsextremisten im Eilverfahren erlaubt, seinen Referendardienst anzutreten.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat einem Rechtsextremisten im Eilverfahren erlaubt, seinen Referendardienst anzutreten. © David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Das Mitglied einer rechtsextremen Partei darf nach einem Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofs trotz seiner politischen Gesinnung seinen Referendardienst in der Justiz beginnen. Er kann damit seine juristische Ausbildung beenden und sich für den Staatsdienst oder den Anwaltsberuf qualifizieren. Die Ausbildungsstationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften könnten so gestaltet werden, dass die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht gefährdet werde, heißt es in dem Beschluss, den das Gericht am 4. November im Eilverfahren erließ (Az. Vf.96-IV-21 und Vf.49-IV-21)).

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