Das Mitglied einer rechtsextremen Partei darf nach einem Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofs trotz seiner politischen Gesinnung seinen Referendardienst in der Justiz beginnen. Er kann damit seine juristische Ausbildung beenden und sich für den Staatsdienst oder den Anwaltsberuf qualifizieren. Die Ausbildungsstationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften könnten so gestaltet werden, dass die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht gefährdet werde, heißt es in dem Beschluss, den das Gericht am 4. November im Eilverfahren erließ (Az. Vf.96-IV-21 und Vf.49-IV-21)).
- Lokales
- Dynamo
- Sachsen
- Politik
- Wirtschaft
- Feuilleton
- Deutschland & Welt
- Sport
- Leben & Stil
- Podcasts
- Beilagen und Magazine
- Rätsel
- Stars im Strampler
-
Unternehmenswelten
- Unternehmenswelten
- Campus Sachsen
- DDV Lokal
- Die StadtApotheken Dresden
- EVENTS! - Live in Riesa erleben
- Friedenstein Stiftung Gotha
- Kochsternstunden
- Küchen-Profi-Center Hülsbusch
- njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks
- Städtisches Bestattungswesen Meissen
- Technische Universität Dresden
- Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
- Zoo Dresden
-
Themenwelten
- Themenwelten
- ECHT.SCHÖN.HIER
- Gasvergleich
- Stromvergleich
- Login
- Registrieren
- Merkliste
- Meine Rechnungen
- Mein Abo
- Passwort ändern
- Abmelden
- Abo
- E-Paper
- Newsletter
- Push-Mitteilungen
- Impressum
-
Portale & Anzeigen
- Portale & Anzeigen
-
Portale
- Augusto-Sachsen
- DAWO-Dresden
- SZ Card
- SZ Immo
- SZ Jobs
- SZ Lebensbegleiter
- SZ Partnersuche
- SZ Pinnwand
- SZ Trauer
- Wirtschaft-in-Sachsen
-
Anzeigen
- Anzeige schalten
- Mediadaten
- Shops