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Nur wenige Kommunen in Sachsen erhöhten 2021 die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Wenn sie knapp bei Kasse sind, können sie die Steuer erhöhen. Doch in Sachsen ist das im vergangenen Jahr nur selten passiert.

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2021 haben nur wenige Kommunen in Sachsen die Grundsteuer erhöht.
2021 haben nur wenige Kommunen in Sachsen die Grundsteuer erhöht. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild

Dresden. Im vergangenen Jahr haben nur wenige Kommunen in Sachsen die Grundsteuer erhöht. Im Freistaat gab es in lediglich fünf Prozent der Städte einen Anstieg des Hebesatzes, wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht. Grundsteuer wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt - oder auf Mieter umgelegt.

Bei einem Vergleich der Steuerbelastung aus der Grundsteuer zahlte 2021 jeder Einwohner in Sachsen durchschnittlich 127 Euro an die Heimatkommune - zwei Euro mehr als im Vorjahr. Damit liegt Sachsen auf dem neunten Platz der 13 Flächenländer und unter dem bundesweiten Schnitt. Dieser lag im Jahr 2021 bei 175 Euro. Am höchsten war die Belastung in Nordrhein-Westfalen mit 216 Euro, am niedrigsten in Brandenburg mit 110.

Auch bundesweit stieg die Grundsteuer 2021 langsamer an als in den Vorjahren. Der EY-Studie zufolge erhöhten acht Prozent der deutschen Kommunen 2021 ihren Hebesatz. Niedriger hatte dieser Wert zuletzt 2009 gelegen.

Dies hänge grundsätzlich mit einem Milliardenüberschuss der Städte aus dem vergangenen Jahr zusammen, erklärte der Leiter des Bereichs Government & Public Services bei EY, Matthias Schneider. "Die starke konjunkturelle Erholung nach dem Corona-Schock hat zu einer überraschend guten finanziellen Entwicklung bei vielen Kommunen und einem kommunalen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Milliarden Euro geführt."

Der Handlungsdruck sei damit gesunken und weniger Kommunen hätten die Steuern erhöhen müssen, betonte Schneider. Wie sich die Grundsteuerreform auswirkt, bei der derzeit sämtliche Hauseigentümer Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, sei noch ungewiss, hieß es weiter. (dpa)