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Oberlandesgericht beschäftigt sich mit Zickenstreit auf Pferdekoppel

Nach einem Streit zwischen zwei Stuten im Landkreis Görlitz musste ein Tier eingeschläfert werden. Nun streiten sich deren Besitzer vor Gericht um 18.000 Euro Schadenersatz.

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Ein Streit zwischen zwei Stuten endete tödlich. Nun verhandelt das Oberlandesgericht Dresden den Vorfall.
Ein Streit zwischen zwei Stuten endete tödlich. Nun verhandelt das Oberlandesgericht Dresden den Vorfall. © André Schulze

Dresden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden beschäftigt sich am kommenden Mittwoch mit den Folgen eines ungewöhnlichen Streites: Auf einem Reiterhof waren zwei Stuten aufeinander losgegangen, ein Tier musste eingeschläfert werden. Das Landgericht Görlitz verurteilte die Besitzerin der vermeintlich siegreichen Stute zu einer Schadenersatzzahlung von rund 18.000 Euro nebst Verzugszinsen. Ihre Berufung dagegen werde nun verhandelt, teilte das OLG am Freitag mit.

Dem OLG zufolge jagte das Pferd des Klägers, die Stute Ars Libera Septima, gemeinsam mit einem anderen Pferd die Stute der Beklagten namens Lotte von einer Koppel in den Stall eines Reiterhofs. Dort ging der Streit offenbar weiter, denn kurz darauf sei Ars Libera Septima mit einer "stark pulsierenden horizontal verlaufenden Wunde am Widerrist rechts" wieder aus dem Stall gekommen. Der Tierarzt habe das als Bisswunde identifiziert. Trotz einer mehrwöchigen Behandlung musste Ars Libera Septima eingeschläfert werden.

Bei der Verhandlung am Landgericht Görlitz sei jedoch offengelassen worden, ob Lotte oder das zweite andere Tier gebissen hatte. Dennoch nahm das Gericht die Besitzerin von Lotte uneingeschränkt in die Haftung. Den Wertersatz für das Ars Libera Septima bezifferte das Gericht auf 9.000 Euro. Die Tierarztkosten summierten sich auf 6.300 Euro. Zudem fielen Aufwendungen von rund 2.300 Uhr an für die Besuche des in Görlitz wohnenden Klägers bei seinem in der Pferdeklinik der Universität Leipzig stationär behandelten Tier. Die Besitzerin von Lotte ist dann gegen die Zahlung dieser Geldsummen in Berufung gegangen. (uwo)

Aktenzeichen: 13 U 1281/22; Landgericht Görlitz: 1 O 92/20