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Pöbeleien im sächsischen Landtag: Sollten störende Abgeordnete bestraft werden?

Andere Landtage debattieren über Ordnungsgelder, wenn Politiker sich bei Sitzungen daneben benehmen. Was es sich im sächsische Landtag dazu verhält.

Von Gunnar Saft
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Dresden: Blick in den Plenarsaal während einer Sitzung des Sächsischen Landtages.
Dresden: Blick in den Plenarsaal während einer Sitzung des Sächsischen Landtages. © Robert Michael/dpa

Dresden. Politischer Streit ist oft laut und heftig. Und manchmal werden dabei Grenzen überschritten: Auch sächsischen Landtagsabgeordneten, die den ordnungsgemäßen Ablauf einer Plenarsitzung zum Beispiel durch permanente Zwischenrufe, durch Pöbeleien oder anderweitig stören, drohen in der Regel Sanktionen. Sie können vom Tagungspräsidenten mit einem Ordnungsruf oder sogar mit dem Ausschluss von der Sitzung bestraft werden.

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