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Meier: "Radikalen-Erlass aus guten Gründen abgeschafft"

Justizministerin Katja Meier (Grüne) spricht über den Plan, den Richter und früheren AfD-Abgeordneten Jens Maier in den Ruhestand zu versetzen. Einen Radikalen-Erlass lehnt sie ab.

Von Karin Schlottmann
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Justizministerin Katja Meier (Grüne) will Verfassungsfeinde in der Justiz verhindern. Die rechtlichen Hürden sind hoch. Foto: Ronald Bonss
Justizministerin Katja Meier (Grüne) will Verfassungsfeinde in der Justiz verhindern. Die rechtlichen Hürden sind hoch. Foto: Ronald Bonss © Ronald Bonß

Frau Meier, Sie sehen in einer Tätigkeit des früheren AfD-Abgeordneten Jens Maier eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege. Was genau befürchten Sie für das Amtsgericht Dippoldiswalde?

Nach Paragraf 31 des Deutschen Richtergesetz kann ein Richter zur Abwendung einer "schwerwiegenden Beeinträchtigung" der Rechtspflege in den Ruhestand versetzt werden. Diese schwerwiegende Beeinträchtigung muss objektiv gegeben sein und ist zu begründen. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Äußerungen und Beiträge hierzu unter anderem aus der Wissenschaft, der Richterschaft, der Anwaltschaft und der Zivilgesellschaft erlebt. Aber auch das Internationale Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden fordern klar und deutlich, dass Herr Maier nicht wieder Recht sprechen darf.

Was könnte konkret passieren?

Es könnten zum Beispiel in Gerichtsverfahren Befangenheitsanträge gegen ihn gestellt werden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Anwaltschaft in die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität ist in Frage gestellt. Der Sächsische Verfassungsschutz stuft Jens Maier in seinem öffentlich zugänglichen Bericht als Rechtsextremisten ein und belegt dies dort etwa mit seiner Eigenschaft als Obmann des rechtsextremistischen sogenannten Flügels. Diese Tatsachen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Rechtsprechung in Sachsen hat uns veranlasst, einen Antrag gemäß Paragraf 31 des Deutschen Richtergesetzes auf Versetzung in den Ruhestand und einen Antrag auf vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte zu stellen. Außerdem darf die Sicherheit des Gerichts vor Ort nicht gefährdet sein, deswegen sind wir mit den Sicherheitsbehörden in Kontakt.

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