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"Selbstbestimmungsgesetz erschwert die Arbeit der Polizei erheblich"

Geschlechtseintrag und Vornamen sollen künftig problemlos veränderbar sein. Das hat Folgen auch für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Sachsen will deshalb im Bundesrat nicht zustimmen.

Von Karin Schlottmann
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Das Transgenderzeichen auf dem Schild vor einem "WC für Alle" . Foto: dpa
Das Transgenderzeichen auf dem Schild vor einem "WC für Alle" . Foto: dpa © dpa

Dresden. Laut dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz können Geschlecht und Vornamen künftig in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. Die betreffende Person muss beim Standesamt lediglich erklären, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Identität am besten entspricht. Bei der Abstimmung über den Entwurf an diesem Freitag im Bundesrat wird sich Sachsen enthalten. Die Koalition aus CDU, Grünen und SPD ist sich über ihre Haltung dazu nicht einig geworden. "Dieses Gesetz erleichtert die Identitätsverschleierung für Kriminelle und erschwert die Arbeit der Polizei erheblich“, sagte Innenminister Armin Schuster (CDU).

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