Der Sächsische Landtag hat den Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Fördermittelvergabe des Sozialministeriums in den Rechtsausschuss verwiesen. Redner der Koalitionsfraktionen und der oppositionellen Linkspartei begründeten dies in der Debatte am Mittwoch mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Die AfD müsse einzelne Bestandteile des Untersuchungsauftrags ändern, um den Bedenken des Juristischen Dienstes des Landtags Rechnung zu tragen. Spätestens bis zum 12. Februar muss der Landtag in einer Sondersitzung erneut über den Untersuchungsausschuss abstimmen.
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