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Prozess um "Hängt die Grünen"-Plakate: Funktionär des III. Weges verurteilt

Die Wahlplakate der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" sorgten im Bundestagswahlkampf 2021 für Schlagzeilen. Nun beschäftigten die Hetzplakate erneut die Justiz.

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Die rechte Splitterpartei III. Weg verbreitete im Bundestagswahlkampf 2021 Hetzplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen", wie hier in Zwickau.
Die rechte Splitterpartei III. Weg verbreitete im Bundestagswahlkampf 2021 Hetzplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen", wie hier in Zwickau. © Bodo Schackow/dpa

Zwickau. Wegen Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" hat das Amtsgericht Zwickau einen Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg verurteilt. Es sprach den 38-Jährigen der Volksverhetzung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 4.800 Euro. Zwar werde im Wahlkampf auch mit harten Bandagen gestritten, sagte Richter Frank Hoffmann am Freitag in der Urteilsbegründung. In diesem Fall sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden. Das hätten auch die vielen Reaktionen aus der Bevölkerung in dem Fall gezeigt. Ein Helfer des 38-Jährigen wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber geringer ausfiel.

Der III. Weg hatte im Sommer 2021 mit diesen Plakaten in Sachsen und Bayern auf sich aufmerksam gemacht, so etwa im Vogtland und den Regionen Zwickau und Leipzig. In Sachsen hatte der 38-Jährige laut Anklage als Landesvorsitzender der Partei Sondernutzungserlaubnisse für das Anbringen von Wahlplakaten erwirkt, die später beanstandeten Plakate selbst angebracht oder andere dazu beauftragt. Vor Gericht war von zwölf Standorten und 23 sichergestellten Plakaten die Rede.

Für Wirbel hatten sie auch gesorgt, weil sich die Justiz im Umgang mit ihnen uneins gezeigt hatte. So durften die Plakate laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zunächst hängen bleiben, bis das Oberverwaltungsgericht nach einer Beschwerde anders entschied. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau lehnte zunächst Ermittlungen ab, so dass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte. Später wollte das Amtsgericht kein Hauptverfahren eröffnen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft wiederum erfolgreich Beschwerde ein.

Aufruf zu Gewalt und Willkür

In Bayern wurde im Berufungsprozess um "Hängt die Grünen"-Plakate am Landgericht München einer der beiden Angeklagten freigesprochen. Der andere Angeklagte muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro bezahlen, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte. In der ersten Instanz war der nun freigesprochene 42-Jährige noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Rechtskräftig sind die beiden Urteilssprüche noch nicht.

Das Landgericht habe sich nicht davon überzeugen können, dass der 42-Jährige an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei, hieß es. Dies sei aber "ein Freispruch 2. Klasse".

Beim erneut verurteilten 66-Jährigen ging das Gericht dagegen von Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Billigung von Straftaten aus. Der Mann - damals Vorsitzender der Partei - sei mit verantwortlich dafür, dass während des Bundestagswahlkampfes 2021 in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei mit dem Spruch aufgehängt worden seien. Da der Mann nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden deren "umgehende Wiederaufhängung" gefordert habe, sei ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.

Das Landgericht München erklärte nun, die Plakate bezögen sich eindeutig auf Anhänger der Partei die Grünen und seien ein "eindeutiger Gewaltaufruf bis hin zum Tötungsdelikt". Hinweise darauf, dass die Aufforderung nicht ernst gemeint gewesen sei, gebe es nicht. (dpa)