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Faust des Ostens: Prozessbeginn in Dresden

Im ersten Prozess gegen die Anführer der Schlägergruppe haben alle drei Angeklagten Geständnisse angekündigt. Das ist Ergebnis einer Absprache.

Von Alexander Schneider
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Einer der drei Angeklagten kommt am Montag zum Beginn des Prozesses ins Landgericht Dresden. Den Männern wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen.
Einer der drei Angeklagten kommt am Montag zum Beginn des Prozesses ins Landgericht Dresden. Den Männern wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen. © Robert Michael/dpa

Dresden. Mehr als siebeneinhalb Jahre nach Erhebung der Anklage hat am Montag am Landgericht Dresden der Prozess gegen drei Männer begonnen, die als Hooligangruppierung namens "Faust des Ostens" (FdO) zwischen 2010 und 2012 in Dresden und Umgebung zahlreiche Straftaten begangen hat. Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen verfolgten am Montagvormittag nur wenige Schaulustige die Verlesung der Anklage.

Im Anschluss setzte die Staatsschutzkammer die Verhandlung in nicht-öffentlicher Sitzung fort. Ziel ist es, gemeinsam mit den Verteidigern auszuloten, wie die Hauptverhandlung fortgesetzt wird. Möglicherweise kommt es zu einer Verfahrensabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern. Die Kammer hat vorsorglich 20 Sitzungstage bis zum 22. Juli terminiert, sollte eine Absprache scheitern.

Die Angeklagten Felix K., heute ein 30-jähriger Industriesanierer, und Florian M. (31) haben gemeinsam mit weiteren Komplizen die "Faust des Ostens" am 20. April 2010 in einer Gaststätte in unmittelbarer Nähe des Dresdner Rudolf-Harbig-Stadions gegründet, heißt es in der Anklageschrift. Der dritte Angeklagte ist Veit K., ein 37-jähriger Hausmeister, der zwischenzeitlich die Führung der Gruppe unternommen haben soll.

Ein "disziplinierter Haufen von 50 Mann"

Der Zweck der Gruppierung habe sich auf gewaltsame Übergriffe gegen Anhänger anderer Fußballmannschaften, insbesondere westdeutscher Herkunft, gerichtet, sowie Polizeikräfte und Menschen ausländischer Herkunft. Gewaltorientierung und Gewaltausübung sei als Selbstzweck und probates Mittel angesehen und zumindest billigend in Kauf genommen worden.

Felix K. habe im Vorfeld der Gründung in einem Chat sinngemäß von einem "disziplinierten Haufen von 50 Mann" geschrieben, der "nicht besoffen, sondern motiviert die Bullen im Block wegknallt, wo sich gewisse andere in die Hosen scheißen", heißt es in der Anklage. Die Mitglieder der FdO eine ein rechtsradikales, ausländerfeindliches Gedankengut, das etwa durch den Hitlergruß oder Wendungen wie "Blood an Honour" und "Ruhm und Ehre" deutlich geworden sei. Ausländer seien als "Kanaken", "Nigger", "Polacken" oder "Judenfotzen" bezeichnet worden.

Um Einnahmen für die Gruppe zu erzielen, wurden aus der Faust des Ostens heraus Diebstähle von Spirituosen in Kaufland-Filialen verübt. So habe die Gruppe Felix K.s Kenntnisse zu dem Wach- und Sicherheitsdienst der Kaufland-Gruppe genutzt. Neben den Diebstählen und Auseinandersetzungen im Fußball-Umfeld wirft die Anklage den Männern vor, mit bis zu 50 Mann an einer geplanten Auseinandersetzung mit einer Gruppe ausländischer Diskobesucher von zehn bis 15 Mann beteiligt gewesen zu sein.

Zwei Verfahren abgetrennt

Den Angeklagten wird nun unter anderem rädelsführerschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, gefährliche Körperverletzung und schwerer Bandendiebstahl. Die Anklage stammt vom Juli 2013. Da keiner der damals fünf Angeschuldigten in Untersuchungshaft war, kam es lange nicht zum Prozess. Haftsachen müssen bevorzugt durchgeführt werden. Im Mai 2018 eröffnete die Kammer das Verfahren und verhinderte so die Verjährung eines Teils der Vorwürfe.

Anfang dieses Jahres trennte das Gericht das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte ab, die zur Tatzeit Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende waren. Einer der Männer muss eine Geldauflage zahlen. Auch in der Hauptverhandlung gegen die verbliebenen drei Männer wird die Kammer zu berücksichtigen haben, dass die beiden jüngeren Angeklagten zumindest bei einem Teil der ihnen vorgeworfenen Taten noch Heranwachsende waren. An der Hauptverhandlung nimmt daher auch ein Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe teil.

Nach Beratungen in nicht-öffentlicher Sitzung trafen die Beteiligten eine Verfahrensabsprache, nach der sie die Vorwürfe weitgehend einräumen wollen. Dem 37-Jährigen wurde eine Bewährungsstrafe von bis zu 14 Monaten angeboten, die beiden zur Tatzeit teilweise noch Heranwachsenden können mit einem Urteil nach dem Jugendstrafrecht rechnen. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.