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Sachsen zahlt rund 700 Millionen in Flut-Aufbaufonds

Bund und Länder haben sich auf einen Staatsfonds von 30 Milliarden Euro geeinigt. Damit sollen bundesweit die jüngsten Flutschäden beseitigt werden.

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Einsatzkräfte des THW beseitigen Mitte Juli am Krippenbach in Krippen Geröll und begutachten die Schäden.
Einsatzkräfte des THW beseitigen Mitte Juli am Krippenbach in Krippen Geröll und begutachten die Schäden. © dpa/Robert Michael

Dresden. Der Freistaat Sachsen wird sich voraussichtlich mit rund 700 Millionen Euro am Wiederaufbau nach der Hochwasser-Katastrophe beteiligen. Das teilte der Chef der Staatskanzlei, Oliver Schenk, in einer Pressekonferenz in Dresden mit. Insgesamt haben sich demnach Bund und Länder auf einen Fonds mit einem Gesamtvolumen von 30 Milliarden Euro geeinigt. Die Summe soll über dreißig Jahren finanziert werden.

Bund und Länder teilen sich die geschätzten Kosten für den Wiederaufbau in den vom Hochwasser am stärksten betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Teile des Fonds kommen aber auch Sachsen in geringem Maße wieder zugute. Derzeit würden die Gesamtschäden durch die Juli-Flut im Freistaat, die vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Erzgebirge heftige Schäden verursacht hatte, auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, teilte Schenk mit. Präzise erfasst seien derzeit bereits Schäden in Höhe von 133 Millionen Euro, Schäden an der Landes-Infrastruktur sind aber derzeit noch nicht berücksichtigt.

Die sächsische Landesregierung muss den Fonds-Plänen erst noch zustimmen. Dies werde voraussichtlich am 24. August in einer Kabinettsitzung entschieden, kündigte Schenk an. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat den Plänen dann noch zustimmen.

Bundesgesetz geplant

Betroffen sind vor allem Regionen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Dort hatten Unwetter mit Starkregen Mitte Juli eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst und ganze Landstriche verwüstet. Bislang wurden rund 190 Tote gezählt, mehrere Menschen gelten noch immer als vermisst.

Die Beteiligung der Länder an dem Fonds soll laut Beschluss über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen. Geplant ist ein Bundesgesetz, das am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen werden soll. Nach Informationen aus Koalitionskreisen ist dann eine Woche später am 25. August eine Sondersitzung des Bundestags geplant, um das Gesetz parlamentarisch auf den Weg zu bringen. Auch der Bundesrat muss sich damit befassen.

Bund und Länder vereinbarten bei ihren Beratungen auch, auf die Erstattung der Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte in den Hochwassergebieten durch die betroffenen Länder und Kommunen zu verzichten. Um in künftigen ähnlichen Fällen die Bevölkerung besser vor Gefahren warnen zu können, soll ein technisches System eingeführt werden, das Warnhinweise direkt auf Mobilfunkgeräte schickt, die in der Funkzelle eingebucht sind. Auch Sirenenanlagen sollen wieder ausgebaut werden. (mit dpa)