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Sachsen plant Gefängnisreform

Die Haftbedingungen in Sachsens Gefängnissen sollen besser werden. Geplant ist eine Gefängnisreform, die den offenen Vollzug und die Resozialisierung stärken soll.

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Sachsen plant eine Gefängnisreform und will dabei den offenen Vollzug und die Resozialisierung stärken.
Sachsen plant eine Gefängnisreform und will dabei den offenen Vollzug und die Resozialisierung stärken. © dpa

Dresden. Sachsen plant eine Gefängnisreform und will dabei den offenen Vollzug und die Resozialisierung stärken. Mit der Änderung des sächsischen Vollzugsgesetzes setze man Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, teilte das Justizministerium mit. Zudem wolle man Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einfließen lassen.

"Schon vor Corona wurde deutlich, dass eine Angleichung der Lebensverhältnisse im Vollzug an die in Freiheit immer mehr auch einen kontrollierten Zugriff der Gefangenen auf das Internet erfordert. Die Pandemie hat diesen Bedarf noch mal ein gutes Stück deutlicher gemacht", sagte Ministeriumssprecherin Anna Gürtler. Die Beschränkung von Besuchen sei für die Gefangenen und ihre Familien besonders gravierend gewesen.

"Gerade für Eltern und Kinder stellte dies eine große Belastung dar, wurden doch die ohnehin eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten zu inhaftierten Eltern noch weiter beschnitten. Nun möchten wir digitale Maßnahmen wie Videotelefonie stärker in den Vollzug integrieren", betonte Gürtler. Man denke an einen familienorientierten Vollzug inklusive spezieller Angebote für Kinder von Straffälligen und auch an Langzeitbesuche.

Justizvollzugsanstalten zu 77,3 Prozent ausgelastet

Eine Reihe weiterer Änderungsvorhaben ziele auf eine verstärkte Beteiligung von Gefangenen an der Vollzugsgestaltung und die Achtung ihrer verfassungsmäßigen Rechte bei der Unterbringung und während der Haftdurchführung ab, hieß es weiter. Zudem seien weitere Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten (JVA) insgesamt beabsichtigt.

Nach dem Zeitplan des Justizministeriums soll der Gesetzentwurf im ersten Quartal 2023 an den Landtag überwiesen werden. Das Gesetz könnte dann im zweiten oder dritten Quartal in Kraft treten.

Anfang August waren insgesamt 2.902 Personen in den sächsischen Gefängnissen untergebracht, 252 Frauen und 2.650 Männer. Damit waren die JVA zu 77,3 Prozent ausgelastet. (dpa)