Bevor die 119 Abgeordneten des Sächsischen Landtages Anfang Juli in ihre diesjährige Sommerpause starteten, entschieden sie noch einmal in eigener Sache. Quasi als eine der letzten Entscheidungen stand die Abstimmung über ein geändertes Wahlgesetz an, welches am Ende mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und SPD auch die notwendige parlamentarische Mehrheit fand.
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