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Sachsens Justiz will mit New Yorker Staatsanwaltschaft kooperieren

Generalstaatsanwalt Martin Uebele besucht im Mai seinen Amtskollegen Alvin Bragg – den Ankläger im Fall Donald Trump.

Von Karin Schlottmann
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Alvin Bragg, Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, ist derzeit der wohl prominenteste Ankläger in den USA.
Alvin Bragg, Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, ist derzeit der wohl prominenteste Ankläger in den USA. © AP

Die sächsische Justiz plant ein Kooperationsabkommen mit der Staatsanwaltschaft von New York. Schwerpunkt sind die Bereiche Extremismus, Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Cyber- und grenzüberschreitende Kriminalität. Mit gegenseitigen Besuchen von Staatsanwälten wollen die beiden Behörden Erfahrungen und Arbeitsweisen austauschen, wie es in der Absichtserklärung heißt.

Die Kooperation ist zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt. Die Idee dafür stammt ursprünglich vom US-Generalkonsulat in Leipzig. Generalstaatsanwalt Martin Uebele will das Abkommen während seiner USA-Reise unterzeichnen, die vom 6. bis 11. Mai statt findet.

Das Gespräch mit der New Yorker Staatsanwaltschaft ist Teil des Programms der USA-Reise von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), an der auch Justizministerin Katja Meier (Grüne) sowie Unternehmensvertreter teilnehmen.

Uebeles Vertragspartner ist sein Amtskollege in New York, Alvin Bragg. Bragg ist Bezirksstaatsanwalt und Ankläger im Fall Donald Trump. In dem Verfahren, dass weltweit für großes Aufsehen sorgt, wirft die Staatsanwaltschaft Trump vor, mit Schweigegeldzahlungen an zwei Frauen versucht zu haben, seine Chancen bei der Präsidentenwahl 2016 zu erhöhen. Die Zahlungen habe er mit falschen Einträgen in Geschäftsunterlagen versucht zu vertuschen.