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Lauterbachs Erbgericht droht der Dacheinsturz

Für die Einwohner ist das der Treffpunkt Nummer eins. Doch es gibt erhebliche bauliche Mängel. Die Stadt Stolpen will jetzt handeln.

Von Anja Weber
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Das Dach über dem Saalanbau ist verschlissen. Schon eine ganze Weile. Jetzt wird die Stadt handeln.
Das Dach über dem Saalanbau ist verschlissen. Schon eine ganze Weile. Jetzt wird die Stadt handeln. © Karl-Ludwig Oberthür

Eine Gaststätte ist das ehemalige Erbgericht im Stolpener Ortsteil Lauterbach schon länger nicht mehr, aber immer noch ein geselliger Treff. Der Jugendklub ist hier, die Senioren auch, die Gymnastikgruppe, die Kleintierzüchter und die Schalmeienkapelle probt im Haus. Der Kulturverein lädt zu Veranstaltungen ein. Doch es gibt ein schwerwiegendes Problem. Das Dach im hinteren Bereich direkt über den Saal droht einzustürzen. Der Zustand ist schon länger ein Thema. Doch inzwischen wird es akut und die Stadt Stolpen als Eigentümerin der Immobilie will handeln.

Seit etwa 20 Jahren geht es immer wieder mal um die Sanierung des Gebäudes. Einiges wurde auch schon getan. Nur für den Anbau mit dem Veranstaltungssaal reichte das Geld nicht und Fördermittel wurden der Stadt ebenfalls keine genehmigt. Deshalb wurde immer wieder etwas Geld in das Gebäude gesteckt und sich vor allem auf die ehemaligen Gasträume konzentriert. Der große Wurf ist allerdings nicht gelungen.

Gesamte Elektrik bedroht

Die massiven Dachschäden am Saalanbau werden immer deutlicher. In der Folge regnete es durch und der gesamte Gebäudetrakt ist mittlerweile durchnässt. In der letzten Zeit wurden dann auch Wassereinbrüche im Bereich des anschließenden Saaldaches festgestellt. Bei einer Begehung vor Ort wurde festgestellt, dass die Bitumenschindeleindeckung auf dem Saaldach komplett verschlissen sei. "Wir müssen das Objekt schützen, um es für die Bevölkerung zu erhalten und müssen jetzt die Zügel in die Hand nehmen", sagt Bürgermeister Maik Hirdina (parteilos).

Wenn man noch einmal zwei Jahre warte, könne man das Ganze zusammenschieben. Er rechne täglich damit, dass Wasser in die Elektroanlage dringt. Damit wäre dann auch die hinüber. Nun wird das Ganze nicht billig. Das Planungsbüro rechnetet mit etwa 110.000 Euro. Davon sind 35.000 Euro in den Haushalt der Stadt Stolpen bereits eingestellt.

Der Rest muss dann als überplanmäßige Ausgabe aufgestockt werden. Bei knappen Kassen ein Balanceakt. Und dazu kommt, komplett saniert ist das Gebäude dann noch immer nicht. Deshalb hatte Stadtrat Arnd Böhmer (CDU) auch eine andere Vorgehensweise vorgeschlagen. Und zwar ein komplettes Sanierungskonzept aufzustellen, ähnlich dem für den ehemaligen Gasthof Müller im Stolpener Ortsteil Rennersdorf-Neudörfel. Doch so viel Zeit bleibt offenbar dem Erbgericht nicht mehr. "Wir müssen jetzt handeln, um den Lauterbachern einen vernünftigen Saal zur Verfügung zu stellen", sagt Bürgermeister Hirdina. Und Stolpen müsse eben auch in den sozialen Bereich investieren. Ein solcher Treffpunkt im Ort gehöre da dazu.

Stadt wird Eigentümerin

Geplant ist nun, die alte Dachkonstruktion im Bereich des Saalanbaus abzureißen und wieder danach neu aufzubauen. Vorgesehen ist, dass Dach mit Metallprägetafeln einzudecken. Allerdings seien hierzu wohl noch Absprachen mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denn auch, wenn man es dem Anbau nicht ansieht, das gesamte Gebäude steht unter Denkmalschutz. Deshalb hatte die Stadt auch versucht, einen Zuschuss aus der Denkmalschutzförderung zu erhalten. Allerdings wurde dies vom Landratsamt abschlägig beschieden.

Das jetzige Gebäude der Gastwirtschaft wurde übrigens 1886 gebaut. 1974 hatten es die Besitzer an den Rat der Gemeinde Lauterbach verkauft. In Zusammenarbeit mit der LPG wird es um- und ausgebaut. Etwa 100 Bürger leisten rund 3.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit. Auch aus diesem Grund hängen viele Lauterbacher eben an ihrem Erbgericht. 1992 folgt der Anbau der Kegelbahn und des Sportraumes. 1994 kommt Lauterbach im Zuge der Kreisgebietsreform nach Stolpen. Damit wird die Stadt Stolpen Eigentümer des Lauterbacher Erbgerichts. Es wird an verschiedene Gastwirte verpachtet. Der letzte schmiss bereits vor einiger Zeit das Handtuch. Seitdem wird immer wieder um das Gebäude gerungen.

Im Jahr 2018 entschloss sich die Stadt Stolpen, mit der künftigen Bewirtschaftungsform neue Wege zu gehen. Der Kultur- und Bürgerverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, den vorderen Teil des Erbgerichts, die ehemalige Gaststätte, zu nutzen. Mit der Kegelbahn, dem Jugendklub und dem Probenraum der Schalmeienkapelle Lauterbach, die sich im Anbau befinden, ist das Gebäude ein Vereinshaus für den Ort. Für den vorderen Teil des Erbgerichts hatte der Kultur- und Bürgerverein mit der Stadt Stolpen einen Nutzungsvertrag geschlossen. Der Verein zahlt keine Miete, beteiligt sich dafür an den Betriebskosten.