Leipzig
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Strafverfahren gegen früheren MDR-Moderator Carsten Weidling eingestellt

Das Verfahren gegen den früheren MDR-Moderatoren Carsten Weidling wegen Erpressung ist nach elf Jahren eingestellt worden.

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Der ehemalige MDR-Moderator Carsten Weidling
Der ehemalige MDR-Moderator Carsten Weidling © Heiko Rebsch/dpa

Leipzig. Nach elf Jahren ist das Strafverfahren wegen Erpressung gegen den früheren MDR-Moderator Carsten Weidling eingestellt worden. Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte am Dienstag entsprechende Medienberichte. Der 56-jährige Autor und Moderator wurde jedoch verpflichtet, eine Spende von 2.500 Euro an das Leipziger Kinderhospiz „Bärenherz“ zu bezahlen. Ein wesentlicher Grund für die Einstellung sei die lange Dauer des Verfahrens gewesen, erklärte der Gerichtssprecher.

Der in Buenos Aires lebende Weidling sollte laut der Staatsanwaltschaft dem früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht gedroht haben, dessen dubiose Finanzgeschäfte im MDR öffentlich zu machen, wenn bereits zugesagte Verträge oder Zahlungen ausbleiben würden.

Foht war vor kurzem vom Leipziger Landgericht wegen Betrugs und Bestechlichkeit zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er sich in seiner Position jahrelang von TV-Produzenten teils fünfstellige Summen geliehen, aber teils gar nicht oder nur sehr spät zurückgezahlt hatte. In seinem Prozess hatte Foht allerdings angegeben, dass er sich von Weidling gar nicht erpresst gesehen habe. Es habe lediglich einige aufbrausende Emails gegeben.

Auch der Sohn des DDR-Fernsehstars O. F. Weidling hatte die Vorwürfe stets bestritten und im Prozess gegen Foht ausführlich ausgesagt. Es sei zwar manchmal mit ihm durchgegangen, seine fordernden Mails seien aber „pure Verzweiflung“ gewesen.

Zum Abschluss des Verfahrens äußert er sich nun auch auf seinem Facebook-Account. Demnach habe ihm die Staatsanwaltschaft Leipzig in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie der Einstellung zustimmt. Es habe „eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung seitens des Gerichts gegeben“. Er habe zunächst lange überlegt, ob er die Geldauflage hinnehmen solle, aber eine Spende an das Kinderhospiz sei für ihn in Ordnung. Weidling: „Ich habe bezahlt, die Sache ist vorbei.“ (svh)