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Ex-MDR-Unterhaltungschef Foht zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht ist wegen Betrugs und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Fernsehproduktionen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Von Sven Heitkamp
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Wegen Betrugs und Bestechlichkeit hat das Landgericht Leipzig den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Wegen Betrugs und Bestechlichkeit hat das Landgericht Leipzig den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. © Hendrik Schmidt/dpa

Leipzig. Jahrelang hing die Anklage in der Luft, monatelang verhandelte das Leipziger Landgericht. Erst jetzt, am Freitagnachmittag, bekam der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht sein Urteil: ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung, in 13 Fällen wegen Betrugs, in einem Fall wegen Bestechlichkeit. Die Kammer erklärte, dass der heute 72-Jährige in seiner Amtszeit als Fernsehmanager bis 2011 über Jahre hinweg meist fünfstellige Summen von TV-Produzenten geliehen, das Geld aber gar nicht oder nur verspätet zurückgegeben habe. Dabei habe er von vornherein gewusst, dass er die Summen nicht wie versprochen zurückzahlen könne und damit seine Opfer getäuscht.

Foht habe bei seinem Finanzierungskonstrukt „erhebliche kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, betonte der Vorsitzende Richter Michael Dahms in seiner Urteilsbegründung. Ein unkonventionelles Vorgehen zu Lasten Dritter könne kein legitimes Geschäftsmodell sein. Daher sei er gegen Ende seiner Zeit auch zunehmend in Abhängigkeiten und unter Druck geraten. „Wir verkennen aber nicht, dass sie gute Arbeit geleistet haben“, sagte Dahms.

Foht hatte nach seinen Darstellungen jährlich 700 Sendeplätze zu bespielen und dafür einen Etat von zuletzt rund 33 Millionen Euro verwaltet. Für die Schaffung neuer Formate habe das nötige Geld jedoch immer erst im Nachhinein zur Verfügung gestanden und musste anderweitig besorgt werden.

Helene Fischer und Florian Silbereisen entdeckt

Dabei soll Foht Musikstars wie Helene Fischer und Florian Silbereisen entdeckt und groß gemacht haben. Zu Fohts Gunsten spreche, so der Richter, dass er einen Teil der geliehenen Summen noch ausgeglichen und sich „im Wesentlichen“ nicht persönlich bereichert habe. 15.000 Euro sollen allerdings noch von ihm eingezogen werden, ordnete das Gericht an. Die lange Dauer des Verfahrens habe zudem eine erhebliche psychologische Belastung bedeutet.

Die erste Anklage der Staatsanwaltschaft stammte schon von 2013, wurde aber zunächst vom Landgericht zurückgewiesen und erst 2017 zugelassen. Ab 2018 meldete sich Foht für die nächsten Jahre krank. Erst vorigen September konnte der Prozess beginnen. Die Beteiligten hatten sich nach einem frühen Geständnis Fohts bereits im September auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und 21 Monaten auf Bewährung verständigt, um das Verfahren abzukürzen. Allerdings wurde der Prozess trotzdem fast sieben Monate lang geführt. „Uns erschien ihre Einlassung ziemlich fragil und teils unglaubwürdig“, sagte Dahms. Es sei schwer nachvollziehbar, warum der MDR-Manager mit seinen Finanztricks seine berufliche und wirtschaftliche Existenz aufs Spiel gesetzt habe.

Foht war nach dem Auftauchen von Ungereimtheiten im Sommer 2011 fristlos entlassen worden. Die Vorwürfe hatte er zu Prozessbeginn gestanden. In seinem Schlusswort am Freitag betonte er erneut, er habe „mit den besten Absichten“ gehandelt, um die MDR-Unterhaltungssendungen vorzufinanzieren und produzieren zu können. „Es ging mir nie um meine Karriere“, sagte Foht. „Ich habe die Arbeit mit Leidenschaft gemacht.“ Weil Geld für die Sendungen immer erst im Nachhinein geflossen sei, habe er nach anderen Finanzierungswegen suchen müssen.

Sein Berliner Anwalt betonte, das „Lebenswerk“ Fohts tauge nicht zu Skandalen. Er sei kreativ und innovativ gewesen, habe abertausende Sendungen produziert und für die aufwendigen Produktionen Finanzlöcher gestopft. Sein Vorgehen sei im Sender geduldet gewesen und dem MDR kein Schaden entstanden – sondern einigen Privatfirmen. Dies seien etwa 274.000 Euro gewesen. Dabei habe Foht keinerlei Geldvorteile für sich selbst erlangt – aber stattdessen zwölf Jahre unter dem Strafverfahren gelitten und seine Versorgungsansprüche des MDR verloren.

Der MDR fordert allerdings laut seiner scheidenden Intendantin Carola Wille rund 300.000 Euro Schadensersatz. Sie war zwischenzeitlich als Zeugin gehört worden. Staatsanwalt Steffen Rahrbach betonte, Foht habe seine Machtstellung missbraucht und sich „zunehmend in Abhängigkeiten verstrickt, aus denen er nicht mehr herauskam“.