Update Sachsen
Merken

Lange Haftstrafe nach sexueller Nötigung einer 93-Jährigen im Vogtland

Das Landgericht Zwickau hat einen Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er hat eine betagte Seniorin sexuell bedrängt, beraubt und schwer verletzt. Sie starb zwei Monate später.

Von Ulrich Wolf
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Vor dem Landgericht in Zwickau wird seit Freitag einer der brutalsten Sex-Angriffe in der sächsischen Justizgeschichte verhandelt.
Vor dem Landgericht in Zwickau wird seit Freitag einer der brutalsten Sex-Angriffe in der sächsischen Justizgeschichte verhandelt. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Zwickau. Das Landgericht Zwickau hat am Mittwoch sein Urteil im Prozess zu einem der brutalsten Sexualstraftaten in der sächsischen Kriminalitätsgeschichte gesprochen. Einem Bericht der Freien Presse zufolge erhielt ein 49 Jahre alter Pakistaner eine Haftstrafe von 13 Jahre. Anschließend müsse er in Sicherheitsverwahrung, hieß es.

Das Gericht folgte damit der Forderung der Anklage. Demnach hat der Pakistaner Mohammad eine 93-Jährige in ihrer Wohnung überfallen, sexuell bedrängt, beraubt und so schwer verletzt haben, dass sie einige Wochen später starb.

Die Tat ereignete sich Mitte Februar dieses Jahres im vogtländischen Reichenbach. Der Mann versuchte, die Seniorin zum Sex zu zwingen. Dabei würgte er sie, biss sie und legte sich auf sie. Zum Geschlechtsverkehr kam es nicht, weil die Frau sich massiv wehrte. Sie wurde jedoch erheblich verletzt. Sie brach sich die Pfanne des linken Hüftgelenks mehrfach, auch am vorderen linken Beckenring kam es zu einer Fraktur. Infolgedessen entzündete sich die Lunge. Gut zwei Monate nach dem Verbrechen starb die Frau.

Die ursprüngliche Anklage hatte auf besonders schwere sexueller Nötigung mit Todesfolge gelautet. Davon rückte das Gericht der Freien Presse zufolge ab. Es sei nicht klar, wie schwerwiegend das Würgen am Hals sowie die Bisse des Angeklagten letztendlich gewesen sein, heißt es in dem Bericht. Aus Sicht des Richters habe dies aber keine große Rolle gespielt. So oder so habe das Opfer in jener Nacht ein „Martyrium“ erlitten.

Nach Angaben des Pressesprecher des Landgerichts ist der Pakistaner bereits einschlägig vorbestraft. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.