Umstrittene Vaatz-Rede: Was man in Sachsen alles darf

Dresden. Man darf vieles in Sachsen. Jeder darf frei seine Meinung äußern, auch wenn mancher durchaus verdiente Bürgerrechtler wie Arnold Vaatz sich an die Zeit vor 1990 zurückerinnert fühlt. Immerhin durfte er mit dieser Meinung jetzt sogar als Festredner im Landtag auftreten.
In Sachsen darf nämlich ein Landtagspräsident im Alleingang einen Parteifreund als Redner einladen. So darf ein allseits bekannter parteipolitischer „Hau-Drauf-Rhetoriker“ zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit sprechen, wo eigentlich parteiübergreifend-verbindende, leise-eindringliche, vielleicht sogar versöhnliche Töne gefragt wären. Weil Sachsen auch in diesem Punkt offenbar anders ist, dürfen frei gewählte Abgeordnete einem Festakt mit einem solchen Redner fernbleiben. Genauso wie andere nachfragen dürfen, ob der pauschale Griff zum höchsten Eskalationsmittel, dem Boykott, so klug ist.
Weil man all das darf in Sachsen, darf man sich aber auch nicht wundern, dass dieser Festakt einen zumindest zweifelhaften Eindruck hinterlässt – gerade in einem Land, das seit Jahren politisch und gesellschaftlich zerrissen ist. Ebenso darf es dann niemanden überraschen, dass sich auch diejenigen durch eine Rede mit kruden Thesen bestärkt fühlen, deren Haltung man durchaus als menschen- und demokratiefeindlich bezeichnen darf.
Man darf das alles. Darum dürfen jetzt auch alle miteinander die Scherben betrachten, die dieser Feiertag hinterlässt.