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Buß- und Bettag: Nur Arbeitnehmer in Sachsen haben heute frei

Einige Jahre war der Buß- und Bettag in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. 1994 wurde er abgeschafft – außer in Sachsen. Alle Infos zum Tag und seiner Bedeutung.

Von Henriette Kuhn
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Der Buß- und Bettag ist nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.
Der Buß- und Bettag ist nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. © Felix Hörhager/dpa

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Er soll zum Innehalten und Nachdenken aufrufen. Nur noch in Sachsen ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag. In einigen Bundesländern gibt es allerdings Sonderregelungen.

Wann ist in diesem Jahr Buß- und Bettag? Und was müssen Schüler und Arbeitnehmer wissen? Alle Informationen auf einen Blick.

Wann ist Buß- und Bettag 2023?

Der Buß- und Bettag fällt traditionell auf den Mittwoch vor dem Totensonntag, kurz vor Ende des Kirchenjahres – also Ende November. Er gehört damit zu den sogenannten beweglichen Feiertagen. In diesem Jahr ist der Buß- und Bettag am 22. November 2023.

Die Daten für den Buß- und Bettag in den kommenden drei Jahren:

  • 20. November 2024
  • 19. November 2025
  • 18. November 2026

Wer hat am Buß- und Bettag frei?

Nur in Sachsen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Buß- und Bettag frei. In anderen Bundesländern wurde der Feiertag 1994 abgeschafft. Der Hintergrund: 1995 wurde die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Arbeitgeber wurden damit finanziell stärker belastet. Diese Mehrbelastung sollte durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer, konkret mit der Abschaffung des Feiertags, ausgeglichen werden.

In Sachsen zahlen Arbeitnehmer zum Ausgleich einen um 0,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Arbeitgeber zahlen entsprechend weniger Beitrag.

In den meisten Bundesländern ist es Arbeitnehmern möglich, am Buß- und Bettag aus religiösen Gründen freizunehmen. Dafür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden. In Bayern ist der Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei. In Berlin können Schülerinnen und Schüler evangelischer Konfession an diesem Tag selbst entscheiden, ob sie die Schule besuchen oder nicht.

Die Bedeutung des Buß- und Bettags

Der Buß- und Bettag soll ein Tag der Selbstbesinnung und Umkehr sein. In der evangelischen Kirche hat dieser Tag zum Innehalten weiterhin eine hohe Bedeutung. Er soll etwa auch dem Nachdenken über gesellschaftliche Veränderungen und Missstände dienen. Viele Gemeinden laden zu Andachten und Gottesdiensten ein.

Gemeinsame Bußzeiten sind bereits aus der Antike bekannt. In der Geschichte wurden Bußtage insbesondere in Notzeiten immer wieder angesetzt. Die Bevölkerung wurde dann zur Umkehr und zum Gebet aufgerufen. Im 19. Jahrhundert verständigte sich die evangelische Kirche auf die Einführung eines allgemeinen Buß- und Bettags kurz vor Ende des Kirchenjahres.

Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Tag auf einen Sonntag verschoben, erhielt später aber seinen ursprünglichen Platz am Mittwoch vor dem Totensonntag zurück. In der DDR wurde der Buß- und Bettag abgeschafft. Auch in der Bundesrepublik war er allerdings kein gesetzlicher Feiertag, erst 1981 wieder. Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag in allen Bundesländern zum Feiertag, bevor er mit Ausnahme von Sachsen wenige Jahre später wieder gestrichen wurde.