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Scheidung: Wem gehören die Wertpapiere?

Hat ein Partner die im Wertpapierdepot befindlichen Papiere nachweislich gekauft, steht ihm deren Gewinn nach der Trennung zu.

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Scheidungsstreit: Wer ein Wertpapierdepot besitzt, kann nicht automatisch über dessen Inhalt bestimmen.
Scheidungsstreit: Wer ein Wertpapierdepot besitzt, kann nicht automatisch über dessen Inhalt bestimmen. © Freepik.com/Designed by rawpixel.com (Symbolfoto)

Bei einem Scheidungsstreit ist nicht allein entscheidend, wem ein Wertpapierdepot gehört. Kann der andere Partner beweisen, dass er Papiere aus diesem Depot mit eigenem Geld gekauft hat, ist er der rechtmäßige Eigentümer dieser Papiere.

Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 140/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte der Mann über das Wertpapierdepot der Frau Inhaberanteile an Fonds für rund 32 000 Euro kaufen lassen. Er bezahlte dies mit seinem Geld von einem Tageskonto.

Nur treuhänderisch im Depot verwaltet

Nach der Trennung verkaufte die Frau sämtliche in ihrem Depot befindlichen Wertpapiere. Der Mann forderte Schadenersatz. Die Frau meinte, die Wertpapiere seien eine Schenkung gewesen. Vor Gericht hatte sie damit keinen Erfolg. 

Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Frau die Wertpapiere für ihren Mann lediglich treuhänderisch gekauft und verwaltet habe. Zwar sei sie Alleininhaberin des Depots, doch sprächen alle wichtigen Kriterien dafür, dass die Papiere allein Eigentum des Ex-Mannes seien. Es war sein Geld, mit dem sie bezahlt wurden.

Bis zur Trennung hatte die Frau die erhaltenen Ausschüttungen an ihren Mann weitergeleitet. Eine Bankangestellte hatte außerdem bestätigt, dass sich das Paar aus Kostengründen entschieden hatte, nur ein Depot zu nutzen. Dies war ein plausibles Motiv dafür, dass der Erwerb über das Depot der Ehefrau erfolgte. (dpa/tmn) 

Das Urteil stammt vom 7. Februar 2020.