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Neue StVO: Führerschein-Rückgabe?

Nach dem aufgetauchten Rechtsfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung, könnten eingezogene "Lappen" wieder an ihre Besitzer zurückgehen.

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Wer seinen Führerschein nach der neuen Straßenverkehrsordnung abgeben musste, hat eventuell Hoffnung, ihn wieder zurück zu bekommen.
Wer seinen Führerschein nach der neuen Straßenverkehrsordnung abgeben musste, hat eventuell Hoffnung, ihn wieder zurück zu bekommen. © dpa

Berlin. Angesichts des Formfehlers bei den härteren Strafen über Fahrverbote für Raser wollen nun alle 16 Bundesländer rechtlich prüfen, ob bereits eingezogene Führerscheine bald zurückgegeben werden. Darauf verständigten sich die Länder am Montag nach Beratungen mit dem Bundesverkehrsministerium auf Arbeitsebene, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr.

Wegen der Schwere des Eingriffs wollten die Länder eine solche Entscheidung trotz bereits entstandener Rechtskraft einer landesrechtlichen "Billigkeitsprüfung" unterziehen, wenn nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre, hieß es.

Im Saarland und in Bayern etwa werden eingezogene Führerscheine schon zurückgegeben. Noch schwebende Verfahren wollen die Länderbehörden nach dem alten Bußgeldkatalog entscheiden, wie er vor dem 28. April gültig war. Die Billigkeitsüberprüfung betreffe aber nur die Regeln zu den Fahrverboten.

Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug gesetzt

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält die neuen Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren für überzogen. Er will die Beseitigung des Formfehlers nutzen, um die Verschärfung zurückzunehmen, bekommt dafür aber Gegenwind aus dem Kreis der Bundesländer.

Einheitliche Übergangsregelung

So hatte sich Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grühe) strikt gegen eine Abkehr von den schärferen Sanktionen ausgesprochen. Der Fehler liege bei Scheuer, der nun auch noch versuche, zu korrigieren, was ihm nicht gefalle, hatte der Grünen-Politiker gesagt. "Die grüne Seite steht da völlig klar: Wir wollen eine schnelle formale rechtliche Korrektur ohne Änderungen der beschlossenen Maßnahmen." Zudem müsse es nun schnell eine einheitliche Übergangsregelung geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ am Montag deutlich machen, dass sie auf einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern setzt. Die Gespräche zur Änderung der Straßenverkehrsordnung seien im Gange und notwendig, um einen Kompromiss zu finden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. "Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und muss hergestellt werden." Es gebe einen "Formfehler", mit dem die neuen Regelungen nicht in Kraft treten könnten. "Also muss Heilung gefunden werden." (dpa)