Sachsen
Merken

Übereifrige Corona-Kontrollen

In Leipzig haben Polizisten Menschen angezeigt, die an einem See spazieren waren. Dabei ist das gar nicht verboten. Die Polizei entschuldigt sich.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Diese Bild entstand am Elberadweg in Dresden. Genau wie hier werden Spaziergänger auch in Leipzig kontrolliert - am Mittwoch ging die Polizei dabei aber zu streng vor.
Diese Bild entstand am Elberadweg in Dresden. Genau wie hier werden Spaziergänger auch in Leipzig kontrolliert - am Mittwoch ging die Polizei dabei aber zu streng vor. © Robert Michael/dpa

Leipzig. Die Leipziger Polizei hat sich für ihre allzu kreative Auslegung der Ausgangsregeln wegen der Corona-Pandemie entschuldigt. Ein MDR-Kamerateam hatte Beamte während einer Kontrolle am Cospudener See gefilmt. Dabei wurden über 30 Personen angezeigt, die mehr als fünf Kilometer vom See entfernt wohnen - obwohl die genaue Distanz in der Allgemeinverfügung des sächsischen Sozialministeriums überhaupt nicht festgelegt ist. Der Beitrag wurde am Mittwochabend im "Sachsenspiegel" ausgestrahlt.

Nun entschuldigt sich die Leipziger Polizei für das Vorgehen. Die Anzeigen würden von der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht als Straftaten, sondern nur als Prüffälle bearbeitet, teilte die Polizeidirektion Leipzig am Donnerstag mit. "Die Betroffenen sind dabei polizeilich nicht als Beschuldigte erfasst", erklärte die Behörde und betonte: "Wir bitten um Entschuldigung wegen der entstandenen Verwirrungen und Unannehmlichkeiten."

Beamte hatten am Mittwoch am südlich von Leipzig gelegenen Cospudener See insgesamt 189 Kontrollen durchgeführt. Dabei seien 31 Verstöße gegen die seit Montag geltenden Ausgangsbeschränkungen festgestellt worden.

In sozialen Netzwerken beschwerten sich zahlreiche Nutzer, da die Polizei zur Begründung der angeblichen Verstöße argumentiert habe, die Betroffenen hätten sich mehr als fünf Kilometer von ihrer Wohnung entfernt.

Eine solche "Fünf-Kilometer-Regel" ist in der Allgemeinverfügung des sächsischen Sozialministeriums nicht vorgesehen. Dort heißt es lediglich, Sport und Bewegung an der frischen Luft seien "im Umfeld des Wohnbereichs" durchzuführen. 

Die Leipziger Polizei räumte nun ein, der städtische Polizeipräsident Thorsten Schulze habe die "Fünf-Kilometer-Regel" am Dienstag intern vorgegeben. Diese habe sich nun als "in der praktischen Anwendung unzweckmäßig" erwiesen und sei deshalb zurückgenommen worden. 

Hier können Sie sich den MDR-Beitrag noch einmal ansehen

Damit am Wochenende nicht alle Leipziger an den gleichen Orten spazieren gehen, will die Stadt Parkplätze an Naherholungsgebieten sperren. "Das ist ein Instrument, um Ströme zu steuern", sagte Stadtsprecher Matthias Hasberg am Donnerstag. "Rausgehen ist okay, Bewegung ist okay, Aufenthalt ist nicht okay", sagte Hasberg.

Insgesamt würden die Ausgangsbeschränkungen von den Leipzigern sehr gut eingehalten, so Hasberg - es gebe nur sehr vereinzelt Restaurants und Geschäfte, die trotz des Verbots öffneten.(epd/dpa/SZ)