SZ + Politik
Merken

"Der Begriff Kummerkasten passt ganz gut"

Verfassungsgerichtspräsident Matthias Grünberg zur Corona-Politik und der Rolle des Gerichts in Sachsen.

 7 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Matthias Grünberg (59) ist Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und neuer Präsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.
Matthias Grünberg (59) ist Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und neuer Präsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. © Robert Michael/dpa

Herr Grünberg, müssen Sie häufig Konflikte unter den Richtern schlichten? Fliegen auch mal die Fetzen?

Ich bin seit 13 Jahren Richter am Verfassungsgerichtshof. Nach meiner Erinnerung sind nie wirklich die Fetzen geflogen. Wenn es unterschiedliche Meinungen gibt, wird debattiert und abgestimmt. Schließlich müssen wir zu einem Ergebnis kommen. Es ist so, dass nicht alle einer Entscheidung zustimmen müssen. Ein Urteil, das mit sechs zu drei Stimmen gefällt wird, ist auch ein Urteil. Zu den besonderen Erlebnissen an diesem Gericht gehört für mich, dass unterlegene Richter nie nachtragend sind. Etwas mehr als die Hälfte der Abstimmungen ergeht einstimmig.

Zu den Richtern gehören Professoren, Berufsrichter, Anwälte. Schlagen sich die unterschiedlichen Denkweisen in der Arbeit nieder?

Da ist mir tatsächlich etwas interessantes aufgefallen. Richter und Anwälte denken häufig ähnlich. Nicht im Ergebnis natürlich, aber ihnen gehen bei den Fällen oft die gleichen Fragestellungen durch den Kopf. Da ist der Unterschied nicht so groß. Die Professoren hingegen bringen häufig Argumente ein, über die ich bisher noch nicht nachgedacht hatte. Ob diese Gedanken sich im Ergebnis auswirken, ist eine andere Frage. Aber ich denke in diesen Momenten manchmal, „Mensch, da wäre ich jetzt nicht draufgekommen“. Diese intellektuelle Herausforderung macht eben auch Spaß. Neun Richter in einem Gericht, das ist in der Beratung auch organisatorisch eine Herausforderung. Aber die unterschiedlichen Erfahrungen, die wir mitbringen, sind in der Praxis sehr hilfreich.

Inwiefern wirken sich politische Haltungen auf Entscheidungen aus?

Eine parteipolitische Orientierung von Richtern habe ich nie feststellen können. Aber natürlich gibt es Prägungen. Wer konservativ geprägt ist, schätzt die Interessen der Allgemeinheit höher ein als die von Individuen. Ein eher liberal denkender Mensch ist womöglich kritischer gegenüber Eingriffsbefugnissen des Staates. Aber wir haben es beim Bundesverfassungsgericht erlebt, dass selbst Richter, die früher Minister waren, später völlig anders entschieden haben, als Außenstehende angenommen haben.

Warum gibt es beim Verfassungsgerichtshof keine Minderheitenvoten?

Der Verfassungsgeber wollte nach meiner Erinnerung nicht, dass das Gericht diesen Aufwand betreiben muss. Land- und Amtsgerichte kennen auch keine Minderheitenvoten. Das Gericht trifft eine Entscheidung und gut ist.

Führen Minderheitenvoten zu einer Politisierung des Verfahrens?

Ich persönlich finde es richtig, dass es sie nicht gibt. Der Antragsteller bekommt eine Antwort, die eindeutig ist. Er hat gewonnen oder verloren. Gibt es ein Minderheitenvotum, bleibt der Streit weiterhin offen. Sehen Sie das Beispiel in Thüringen. Dort hat das Verfassungsgericht kürzlich über das Paritätsgesetz entschieden und ein Minderheitenvotum veröffentlicht. Weil es von Richterinnen geschrieben wurde, hieß es umgehend, wenn das Gericht personell anders besetzt wäre, hätte es womöglich anders entschieden. 

Das sagen die Leute, die die Verfassungsrichter als Abgeordnete im Landtag gewählt haben. Sie hätten schon längst die Zahl der Richterinnen erhöhen können. Jedenfalls hat das Minderheitenvotum in diesem Fall nicht zu Befriedung des Konflikts geführt. Andererseits kann es beispielsweise dem unterlegenen Kläger etwas geben, wenn er liest, dass seine Argumente immerhin einen oder zwei Richter überzeugt haben. Wir begründen unsere Entscheidungen ausführlich, so dass die Antragsteller spüren, wie intensiv wir uns mit ihrem Fall beschäftigt haben.

Welche größeren Verfahren stehen in der nächsten Zeit auf dem Programm?

Das Gericht hat drei neue Richter bekommen. Die Beratungstermine müssen deshalb neu abgestimmt werden. Es bleibt dabei, dass wir pro Sitzungstag 10 bis 20 Verfassungsbeschwerden beraten. Von den großen Verfahren gibt es derzeit drei. Eines betrifft die Normenkontrolle gegen das sächsische Polizeigesetz. Zwei Klagen hat die AfD eingereicht. Die eine behandelt die Finanzierung von parteinahen Stiftungen. Die andere richtet sich gegen die Zuweisung von Überhangmandaten nach Landtagswahlen. 

Ich strebe an, das Normenkontrollverfahren gegen das Wahlgesetz sehr bald zu verhandeln. Es könnte für die nächste Landtagswahl relevant werden. Die Normenkontrolle gegen das Polizeigesetz ist sehr umfangreich und schwierig. Das Gericht hat beschlossen, sich erst in der neuen Besetzung damit zu befassen. In Bayern und beim Bundesverfassungsgericht sind ebenfalls Verfahren gegen das bayerische Polizeigesetz anhängig. Wenn in Karlsruhe absehbar darüber entschieden wird, wäre es unter Umständen sinnvoller, darauf zu warten.

Hat der Verfassungsgerichtshof häufig mit Klagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu tun?

Anfangs hatten wir sieben Eilanträge, über die wir auch umgehend entschieden haben. Von der Möglichkeit, die Antragsteller zunächst auf den Rechtsweg beim Oberverwaltungsgericht zu verweisen, haben wir zunächst bewusst nicht Gebrauch gemacht. Erfolgreich waren nur der Eilanträge von Elektromärkten, deren Verkaufsfläche begrenzt wurde. Inzwischen verweisen wir die Beschwerdeführer auf den Rechtsweg. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen prüft die Anträge viel umfassender und beschränkt sich nicht nur auf die Landesverfassung als Maßstab.

Sind sämtliche die Corona-Politik betreffenden juristischen Fragen abschließend geklärt?

Ich glaube nicht. Anfangs haben die Gerichte viele einschneidende Maßnahmen zugelassen. Auch für die Gerichte war die Pandemie etwas Neues. Die damit verbundenen Gefahren konnten sie nur schwer einschätzen. Zunächst wurde nur über Eilanträge entschieden. In den Hauptsacheverfahren wäre es schon interessant, Sachverständige anzuhören. Da, so meine ich, kann noch einiges kommen.

Woran denken Sie?

Es betrifft zwar nicht das Sächsische Verfassungsgericht, aber zu den juristisch interessanten Fragen gehört, ob die Ermächtigungsgrundlage des Bundes für die Maßnahmen ausgereicht hat. Die zweite Frage betrifft die Verordnungen. Durfte die Regierung wirklich alle Einschnitte im Wege einer Verordnung regeln, ohne das Parlament einzuschalten? Und was ist mit Entschädigungsansprüchen beispielsweise von Gastronomen? Die Fördermittel sind sicher nicht in jedem Einzelfall hundert Prozent zielsicher verteilt worden. Aber klar ist auch, der Staat muss nicht alle Schäden abdecken.

Wie viele Verfassungsbeschwerden gehen pro Jahr beim Gericht ein?

In den vergangenen drei Jahren haben sich die Eingänge auf etwa 140 jährlich eingepegelt. Der Großteil sind Verfassungsbeschwerden von Bürgern. Die Erfolgsquote liegt deutlich unter zehn Prozent, ist aber höher als beim Bundesverfassungsgericht. Viele Anträge kommen von Strafgefangenen oder Insassen im Maßregelvollzug. Sie sehen in uns den letzten Rettungsanker. In Haftsachen sind die Beschwerdeführer bei uns vergleichsweise erfolgreich.

Viele Verfassungsbeschwerden erwecken den Eindruck, als erfülle Ihr Gericht auch ein wenig die Funktion eines Kummerkastens.

Es wenden sich viele Menschen an uns, die sich nicht korrekt behandelt fühlen. Sie sind durch alle Instanzen gegangen und akzeptieren ihre Niederlage nicht, egal, wie ausführlich man ihnen die Gründe erläutert. Dann gehen sie eben auch noch mal zum Verfassungsgericht. Aber das ist auch in Ordnung. Der Begriff Kummerkasten passt ganz gut. Manche kommen in einem bestimmten Zeitraum mit bis zu 20 Verfassungsbeschwerden. Dann gibt es Kläger, die uns schon von Beginn an begleiten und Richter persönlich anschreiben.

Nur zwei von neun sächsischen Verfassungsrichtern sind Frauen. Ist dieses Ungleichgewicht aus Ihrer Sicht veränderungsbedürftig?

Es ist gut, dass Frauen in den Gerichten repräsentiert sind, aber auf die genaue Prozentzahl sollte es nicht ankommen. Der Landtag hat jetzt drei neue stellvertretende Richterinnen gewählt, die in einigen Jahren bei der nächsten Wahl als Nachfolgerinnen in Betracht kommen. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aus der ich komme, kenne ich viele Frauen in Leitungspositionen. Ich habe 30 Jahre Berufserfahrung, unter anderem in der Ausbildungsabteilung des Justizministeriums. Eine Benachteiligung von Frauen in der Justiz kann ich nicht erkennen.

In Thüringen ist das Paritätsgesetz, dass Frauen bei Landtagswahlen die Hälfte der Listenplätze sichern sollte, kürzlich für verfassungswidrig erklärt worden. Wie ist Ihre Auffassung zu dieser Kontroverse?

Es spricht viel dafür, dass diese Regelung nicht rechtmäßig ist. Das Gesetz schreibt den Parteien vor, wie sie ihre Kandidaten aufzustellen haben. Die Parteien haben aber eigenständige Strukturen und eigenständige Programme. Ich kenne auch keine Partei, deren Mitgliedschaft zu 50 Prozent aus Frauen besteht. Warum sollten sie verpflichtet werden, ihre Landesliste paritätisch zu besetzen? Ein Paritätsgesetz würde beispielsweise auch verbieten, dass eine Partei ihre ersten zehn Listenplätze ausschließlich mit Frauen besetzt. Ein so weitreichender Eingriff des Staates in die Souveränität der Parteien scheint mir nicht rechtmäßig zu sein.

Das Gespräch führte Karin Schlottmann