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Versicherungswechsel / -neuabschlüsse

Zeitpunkt, Anlass und Vorgehensweise

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© © unsplash.com, Scott Graham

Versicherungen führen bei vielen Menschen ein ähnliches Dasein wie es Rauchmelder an der Zimmerdecke tun: Man hat sie angeschafft, weil sie notwendig, teils auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Aber beschäftigen möchten sich die meisten lieber nicht damit – das wäre schließlich nicht nur ungeliebte Administrativarbeit, sondern würde auch bedingen, dass der Geist sich mit Situationen befasst, die unschöner Natur sind – an Hausbrände, Autounfälle, Krankheiten und Co. zu denken, macht sicherlich niemandem große Freude.

Allerdings gibt es gute Gründe, sich des Themas regelmäßig anzunehmen: Preiswertigkeit. Denn Versicherungsleistungen und Co. ändern sich ständig. Gut möglich also, dass das, was beim Abschluss noch wirklich „preiswert“ im besten Sinne war, nunmehr zu teuer für die angebotenen Leistungen ist, weil seitdem Besseres lanciert wurde – und vielleicht ändert sich ja auch das eigene Lebensmodell so, dass eine erneute Evaluierung und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen angebracht sind. Dazu liefert der folgende Artikel die wichtigsten Tipps.

Stichwort Lebensmodelländerung

Die allermeisten Versicherungen haben eines gemeinsam: Sie wurden für einen Menschen auf dessen zum Abschlusszeitpunkt gültiges Lebensmodell zugeschnitten. Doch kann sich das natürlich ändern. Tatsächlich gibt es viele Gründe, die dieses Kriterium erfüllen. Etwa:

  • Wohnungswechsel
  • Hausbau
  • Berufswechsel (inkl. Arbeitslosigkeit und Schritt in die Selbstständigkeit)
  • Gehaltserhöhung
  • Kindsgeburten
  • Hochzeiten
  • Krankheiten
  • Todesfälle
  • Trennungen und Scheidungen
  • Neuanschaffungen und Verkäufe

Das alles sind Gelegenheiten, zu denen es sich lohnt, erstens alle bestehenden Versicherungspolicen einer genaueren Überprüfung zu unterziehen und zweitens zu sondieren, ob nicht auch zusätzliche Maßnahmen Sinn ergäben – wer beispielsweise das erste Kind bekommen hat, tut gut daran, für den Nachwuchs zeitnah eine private Unfallversicherung abzuschließen, weil die staatliche erst greift, wenn das Kind zumindest in einer Kita angemeldet ist. Außerdem zahlt sie auch nur dann für Unfälle, die auf dem Weg von und zur Bildungseinrichtung sowie dort passieren. Private Unfallversicherungen schützen dagegen ungleich breiter.

Ein anderes Beispiel: die private Altersvorsorge. Ein komplexes Thema mit einer Vielzahl an Produkten, unter denen die Riester-Rente bestimmt eines der der Bekanntesten ist. Beliebt ist sie vor allem wegen der umfangreichen staatlichen Förderungen, die sich vor allem mit Kindern bezahlt machen. Insofern ist die Geburt eines Kindes Anlass, um die Versicherungssituation zu überdenken. Das gleiche gilt für einen Job-Wechsel oder eine Beförderung, da die Riester-Rente nach oben gedeckelt ist und sich also nicht für jeden eignet.

Und ganz gleich, ob ein neues Auto angeschafft wird, der Chef eine üppige Gehaltserhöhung spendiert oder man durch einen Geburtstag auch nur in ein neues Lebensjahrzehnt tritt: Solche Änderungen sind immer ein guter Anlass.

Stichwort Wechselzeitpunkt

Die allermeisten Versicherungen sind Verträge, die einmal abgeschlossen werden und dann ohne weiteres Zutun im Extremfall so lange laufen, bis der Versicherte verstirbt – nur selten werden anderslautende Laufzeiten vereinbart. Etwa bei der Lebensversicherung, die automatisch zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt endet und dann die vereinbarte Summe ausschüttet.

Dabei gilt: Jede Versicherung kann vom Versicherungsnehmer (und unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Versicherer) nach vereinbarten Regeln gekündigt werden.

Allerdings gibt es von dieser Regel der dauerhaft laufenden Versicherung eine große Abweichung: Schadens- und Unfallversicherungen. Dazu gehören:

  • Fahrzeug-Haftpflichtversicherungen
  • Hausratversicherungen
  • Private Unfallversicherungen
  • Privathaftpflichtversicherungen
  • Rechtschutzversicherungen
  • Wohngebäudeversicherungen

Sie alle sind von Gesetzes wegen in ihrer Laufzeit begrenzt. Hier hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine Höchstlaufzeit festgelegt, sie beträgt drei Jahre. Heißt, kein Versicherer darf einen Vertrag aus der Kategorie der Schadens- und Unfallversicherung anbieten, der eine längere Laufzeit hat.

Aber: Wohl ist eine automatische Verlängerung gestattet. Das heißt, die Verträge erneuern sich, sofern keine der beiden Parteien von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, automatisch; dann allerdings nur um ein weiteres Jahr.

Daraus ergibt sich, sowohl die genannten befristeten Versicherungen wie auch die meisten unbefristeten haben eine dreimonatige Kündigungsfrist:

  • Bei befristeten Versicherungen gelten drei Monate vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Ausnahme: Kfz-Versicherungen. Diese haben nur einen Monat Kündigungsfrist, da jeder Vertrag automatisch nur bis zum 31. Dezember läuft (aus dem Grund werden im herbstlichen Werbefernsehen auch so viele Versicherungsspots geschaltet).
  • Bei unbefristeten Versicherungen gilt das sogenannte Versicherungsjahr. Eine etwas schwammigere Auslegung; grundsätzlich ist damit ein Jahreszeitraum gemeint, der mit dem Beginn der Vertragsgültigkeit startet. Wer beispielsweise zum 1. November eine Versicherung abschließt, hat ein Versicherungsjahr bis zum darauffolgenden 31. Oktober. Aber: oftmals wird das erste (= angebrochene) Jahr auch bis zum 31.12. als Rumpfjahr geteilt. Erst danach läuft die Zeit entsprechend dem Kalenderjahr. Das Problem: Viele Versicherer nutzen unterschiedliche Modelle. Hier heißt es auf jeden Fall die Unterlagen konsultieren und im Zweifelsfall direkt beim Versicherer fragen.

Generell bedeutet dies, dass Versicherte vor allem bei den unbefristeten Versicherungen sehr genau beachten sollten, wann sie diese kündigen bzw. wechseln können. Hier sind Pauschalaussagen aus dem genannten Grund leider unmöglich.

Stichwort Sonderkündigungsrecht

Drei Monate Kündigungsfrist. Das ist das übliche Maß. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen von dieser Regel:

1. Schadensfälle. Sobald ein solcher eintritt und der Versicherer ausgerechnet hat, welche Leistungen der Versicherungsnehmer erhält, entsteht automatisch für beide Parteien ein Sonderkündigungs-Zeitfenster. Dieses beträgt einen Monat und beinhaltet, dass die Leistung auch trotz Kündigung gezahlt wird.

2. Preiserhöhungen. Viele Versicherungsverträge enthalten einen Passus, der dem Versicherungsgeber einmal jährlich das Recht zu Prämienerhöhungen einräumt. Auch hier haben Kunden ein einmonatiges Kündigungsrecht. Es beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung über die Beitragserhöhung ausgesprochen wird.

Beide Varianten haben zudem den Vorteil, dass der Versicherte auf jeden Fall benachrichtig werden muss. Es ist also nicht nötig, selbst darauf zu achten.

Stichwort Kündigungspraxis

Wie kündigt man seine Versicherung? Eigentlich ist es ein relativ einfacher Prozess, der postalisch, per Fax und auch E-Mail möglich ist. Sofern die erwähnten Fristen gewahrt werden, braucht es dazu nur folgendes:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten.
  • Die Vertragsnummer, damit der Versicherer das Produkt genau zuordnen kann – wichtig vor allem, wenn bei einem Unternehmen mehrere unterschiedliche Verträge abgeschlossen wurden.
  • Ein formloser Text: „Hiermit kündige ich meinen bestehenden Vertrag (Nummer, Versicherungsart) fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das ist nach meinen Berechnungen der XX.YY.ZZZZ. Gleichsam bitte ich um Zusendung einer Bestätigung dieser Kündigung und des Beendigungszeitpunktes.“ Mehr braucht es nicht, dazu auch keine Gründe – selbst, wenn man sich etwa über eine Prämienerhöhung ärgert.

Doch auch wenn die E-Mail möglich ist, sollte diese Kündigung der besseren Nachverfolgbarkeit wegen als Einschreiben oder als Fax mit qualifiziertem Sendebericht erfolgen – die allermeisten Geräte beherrschen diese Technik.

Übrigens: Es gibt keinen Anspruch auf die Erteilung einer Kündigungsbestätigung. Heißt, selbst wenn der Versicherer sich nicht melden würde, wäre die Kündigung zum rechtmäßigen Zeitraum rechtsgültig und der nun Ex-Versicherte hätte das Recht auf seiner Seite – er hat ja die Nachweise.

Allerdings sollte dann natürlich bedacht werden, dass eine Versorgungslücke besteht. Spätestens mit der Kündigung sollte also die Suche nach einer neuen Versicherung beginnen – wer auf Nummer Sicher gehen will, erledigt dies allerdings bereits vorher und regelt mit dem neuen Versicherer, dass er die Kündigung übernimmt. 

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur M.-H. Adam.