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Warum auch leise Töne gefährlich sind

Mit Musik im Ohr möchte mancher Radfahrer oder Fußgänger dem Trubel der Straße entfliehen. Im Ernstfall kann das aber den Versicherungsschutz schmälern.

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Auch leise Musik lenkt ab. Deshalb sollten Radfahrer keine Kopfhörer tragen.
Auch leise Musik lenkt ab. Deshalb sollten Radfahrer keine Kopfhörer tragen. © dpa-tmn/Robert Günther

Köln. Im Straßenverkehr ist Konzentration gefragt. Fußgänger, Rad- und Autofahrer sollten deshalb grundsätzlich keine Kopfhörer tragen. Denn selbst wenn die gehörten Songs oder Podcasts so leise laufen, dass Umgebungsgeräusche noch wahrzunehmen sind, lenken sie den Träger vom Geschehen ab, warnt der Tüv Rheinland. 

Bedenklich sei es vor allem, eine aktive Geräuschunterdrückung im Straßenverkehr zu nutzen. Eine solche Funktion ("Noise Cancelling") bieten viele Kopfhörer. Für den Hörgenuss störender Lärm soll dadurch ausgeblendet werden. Ebenso wie besonders laute Musik auf dem Ohr könnte das dazu führen, Warnsignale wie ein Hupen nicht zu hören.

Und eben das kann zum Problem werden: Wer zum Beispiel das Martinshorn eines Polizeiautos überhört, weil er Kopfhörer trägt, dem droht ein Bußgeld von zehn Euro, erläutert die Expertenorganisation Dekra. Wird man in einen Unfall verwickelt, könnte es sein, dass einem eine Mitschuld gegeben wird - oder die Haftpflichtversicherung versucht, wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen zu kürzen.

Kopfhörer sind nicht ausdrücklich verboten

Ausdrücklich verboten ist das Tragen von Kopfhörern auf den Straßen zwar nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, dass das Gehör zum Beispiel durch Geräte nicht beeinträchtigt werden darf.

Thorsten Rechtien vom Tüv Rheinland plädiert ohnehin für einen generellen Verzicht: "Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf unseren viel befahrenen Straßen sicher bewegen." (dpa/tmn)