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Pläne für Solarpark Sagar liegen aus – auch zur Bürgerbeteiligung

Weil die geplante Fläche für die Photovoltaikanlage kleiner wird, musste der Gemeinderat nun den Geltungsbereich für den Bebauungsplan ändern.

Von Sabine Larbig
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Symbolbild
Symbolbild © Symbolfoto: Sebastian Schultz

Krauschwitz. Noch halten der Energieparkentwickler Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (UKA) Meißen sowie die Gemeinde am Vorhaben fest, in der Gemarkung Sagar einen Solarpark zu errichten. Es wird der kleinere Teil einer Anlage, die von der angrenzenden Gemeinde Weißkeißel bis zur Gemarkung Krauschwitz reicht. Bereits im April hatte der Krauschwitzer Rat der Aufstellung eines dafür nötigen Bebauungsplanes (B-Plan) zugestimmt. Der Geltungsbereich umfasste danach 30 Hek-tar Fläche. Die minimiert sich nun auf 25 Hektar. Weil, so Marcell Hänchen vom Bauamt Krauschwitz, der Geltungsbereich anhand der Flurstücke gezogen worden sei.

„Da die auch Privatwald-Flächen beinhalten, hatten die Besitzer Angst, dass Wald innerhalb des Geltungsbereiches für die Errichtung der Anlage gerodet werden muss.“ Das sei zwar nie geplant gewesen. Um aber Klarheit für Waldbesitzer zu schaffen, sei nun ein entsprechender Änderungsbeschluss vorbereitet worden.

Waldstücke aus Anlagenbereich raus

Der lag dem Rat in der Sitzung vor der Pause zur Beschlussfassung vor. Danach umfasst der Geltungsbereich für den Solarpark Sagar nur noch 25 Hektar Fläche, da fünf Hektar Wald im Osten und Süden, also in der Nähe des Modellsportflugplatzes Kaupen, herausgenommen worden seien. Diese Änderung, so Hänchen, habe keinerlei Auswirkungen auf Größe und Leistung der Photovoltaikanlage. Sie sei aber auch nötig gewesen, da Solarparks nur auf unwirtschaftlichen Ackerflächen entstehen dürfen. Dem veränderten Entwurfsplan stimmte der Rat zu und somit gleichfalls der Änderung der Beschlussfassung vom April sowie einer frühzeitigen Behördenbeteiligung. Auch die ortsübliche Bekanntgabe des Planentwurfs ist im Beschluss verankert.

Durch die Änderung der Fläche muss nun gleichfalls der Flächennutzungsplan verändert und deckungsgleich angepasst werden. Damit werde auch erreicht, so Hänchen weiter, dass die bisherige Darstellung des Plangebietes als „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche Photovoltaik“ umgewidmet werden können und somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Solarparks inklusive Nebenanlagen geschaffen werden. Somit leiste die Gemeinde einen Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau erneuerbarer Energien in Krauschwitz.

Wie Marcell Hänchen weiter erläuterte, habe die Gemeinde die Planungshoheit, weshalb der Rat die Beschlüsse fassen müsse. Die Kosten für das Projekt trage jedoch UKA, die möglichst ab 2024 Strom aus der Anlage gewinnen und verkaufen will. Laut Vertrag übernehme die Gruppe die Planungskosten für alle erforderlichen Leistungen zur Ermöglichung, Errichtung und Betreibung der Anlage. Zudem profitiere Krauschwitz davon, da unter anderem jährlich mit 35.000 bis 40.000 Euro Einnahmen aus der Stromvermarktung zu rechnen sei. Und dies immerhin 25 Jahre lang. Denn so lange sollen die Pachtverträge mit den Eigentümern der benötigten Grundstücke laufen. Bisher haben schon 95 Prozent der Eigentümer ihr Einverständnis gegeben, heißt es aus der Verwaltung.

Bürger können Meinungen abgeben

Der Rest seien Erbengemeinschaften oder nicht auffindbare und kontaktierbare Eigentümer, weshalb noch nicht alle Zusagen vorlägen. Davon, dass das Projekt klappt, geht man in Krauschwitz jedoch aus. Und auch, dass Weißkeißel zustimmt, weil inzwischen das gemeinsame Ziel – die Arbeit des im Ortsteil Kaupen ansässigen Modellsportclubs und seinen Flugplatz zur weiteren Nutzung zu erhalten – erreicht wurde. Eine Gebietsabgrenzung und Planungsanpassung seitens UKA wurde zugesagt und die Einarbeitung in die Pläne erfolgt. In Arbeit, aufgrund der nun durch den Gemeinderat Krauschwitz gefassten Beschlüsse, ist gleichfalls die öffentliche Auslegung der Planungen und somit die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, Behörden aber auch Bürgern. Sie alle können während der Auslegungsphase ihre Widersprüche, Hinweise oder Kritiken zum Vorhaben abgeben.

Ausgelegt werden die Unterlagen im Gemeindeamt Krauschwitz in der Zeit vom 22. August bis 30. September 2022. Zudem werden sie auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und in einer Sonderausgabe vom Gemeindeboten Krauschwitz. Einzusehen und zu bewerten sind die Planungsunterlagen während des Auslegungszeitraums gleichfalls über die Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen für Bürgerbeteiligung. Währenddessen arbeitet UKA in Deutschland, Europa, Nord- und Südamerika bereits an Beginn, Fertigstellung oder Planung von Wind- und Solarparks. Darunter sind auch Solarpark-Pläne für Steinbach und Petershain im Kreis Görlitz.

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