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Zgorzelecer dürfen keine Braunkohle aus Turów kaufen

Privatkunden im Nachbarland profitieren nicht vom nahegelegenen Tagebau. Das verhindern dortige Gesetze.

Von Matthias Klaus
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Der Tagebau und das Braunkohlebergwerk Turow: Es gilt im Dreiländereck als umstritten.
Der Tagebau und das Braunkohlebergwerk Turow: Es gilt im Dreiländereck als umstritten. © Archiv/Matthias Weber

Angesichts von Kohlemangel, steigender Energiepreise mehren sich in Zgorzelec offensichtlich Stimmen, die einen Verkauf von Braunkohle aus dem Tagebau Turów an Privatpersonen für deren Öfen fordern. Darüber berichtet das Internetportal Zgorzelec Info.

Eine Nachfrage der polnischen Kollegen im Tagebau ergab allerdings: Dazu fehlen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen im Nachbarland. "Das Braunkohlebergwerk Turów verkauft Braunkohle gemäß den geltenden Vorschriften, das heißt dem Gesetz über das System zur Überwachung und Kontrolle der Brennstoffqualität", heißt es demnach von dem Unternehmen. Das bedeutet: Gemäß der ab dem 1. Juni 2020 geltenden Verordnung gibt es keinen Verkauf von Braunkohle an Privatkunden.

Seit diesem Zeitpunkt darf Braunkohle in Polen nur noch an Unternehmen verkauft werden, die Anlagen zur Verbrennung mit einer Kapazität von über einem Megawatt betreiben, zudem für den Wiederverkauf durch Kohlevermittler und als Düngemittel oder Hilfsstoff.

Der Tagebau und das Kraftwerk Turów, Baujahr 1962, sind für rund fünf Prozent der Energieerzeugung in Polen verantwortlich und versorgen rund 2,3 Millionen Haushalte mit Strom. In den vergangenen Monaten ist das Unternehmen wegen fehlender Umweltprüfungen für einen Weiterbetrieb in die Kritik geraten. Tschechien sorgt sich um sein Grundwasser und hatte gegen die Ausbaupläne auf polnischer Seite vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Im Mai 2021 verhängte der EuGH eine sofortige Schließung des Tagebaus, an die sich Polen aber nicht hielt. In Zittau wiederum führt der sinkende Grundwasserspiegel zu Schäden an Gebäuden.

Letztlich einigten sich Polen und Tschechien auf einen Kompromiss, der einen Weiterbetrieb des Kraftwerkes ermöglicht. Dafür muss Polen eine Entschädigungssumme an Tschechien zahlen und zahlreiche Umweltauflagen für die sichere Wasserversorgung der Grenzdörfer erfüllen.