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Wer legt eigentlich die Sommerferien fest?

Sommerferien – die schönste Zeit des Jahres, nicht nur für Kinder. 

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Während die großen Ferien in Sachsen bereits am 8.7. starten, müssen sich Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg noch in Geduld üben. Aber wer legt eigentlich fest, wann die schulfreie Zeit in den einzelnen Ländern startet und endet?

Wir kennen die Antwort: Kultusministerkonferenz

Sommerferien sind in Deutschland ein Politikum. Die Sommerferien der Bundesländer werden in einem mehrjährigen Rhythmus abgestimmt und von den Kultusministern die einzelnen Länder beschlossen. Aktuell stehen die Daten bis 2024 fest.

Die Planung unterliegt dabei bestimmten Regeln:

1) Jedes Bundesland muss mindestens sechs Wochen Sommerferien haben.

2) Alle 16 Bundesländer sind in fünf Gruppen eingeteilt. Innerhalb der Gruppe ist der Start der Sommerferien zeitgleich. Die Gruppierung erfolgt nach geografischer Einteilung.

Gruppe I: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Berlin

Gruppe II: Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Bremen

Gruppe III: Nordrhein-Westfalen

Gruppe IV: Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen

Gruppe V: Bayern, Baden-Württemberg

3) Der erste Tag der großen Sommerferien fällt von Jahr zu Jahr nicht auf dasselbe Datum. Hintergrund dessen sind kirchliche Feiertage wie Ostern oder Pfingsten. Darüber hinaus ist entscheidend, dass alle Schuljahre gleich lang sind sowie einen sinnvollen Rhythmus aus Schul- und Freizeit für die schulpflichtigen Kinder haben.

4) Die Ferienplanung ist ein rollierendes System: In diesem Jahr ist etwa die Ländergruppe I als erste in die Ferien gestartet, im nächsten macht eine andere den Anfang.

5) Die Gruppe V, bestehend aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, bilden dabei die Ausnahme. Hier beginnen die Ferien immer Ende Juli/ Anfang August.

Die übrigen Ferientermine werden von den Ländern selbst bestimmt. Die Länder übermitteln ihre Ferientermine dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das sie als Übersicht veröffentlicht.

Grund für die Absprache ist u. a. die Vermeidung von Verkehrschaos auf Deutschlands Autobahnen und um somit eine Überlastung touristischer Feriengebiete zu vermeiden.