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Neun Regionen in Sachsen verbieten Wasserentnahme wegen Trockenheit

Mit dem Kreis Mittelsachsen ist es jetzt in sieben sächsischen Landkreisen verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen zu entnehmen. Auch in Chemnitz und Dresden gilt das Verbot. Rasen soll nicht mehr gewässert werden.

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In vielen Teilen Sachsens ist es derzeit extrem trocken - einige Landkreise haben die Entnahme von Wasser verboten.
In vielen Teilen Sachsens ist es derzeit extrem trocken - einige Landkreise haben die Entnahme von Wasser verboten. © Sebastian Schultz

Sachsen. Mit dem Landkreis Mittelsachsen hat die neunte sächsische Region die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten. Die Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag und bis zum 21. September.

Vergangene Woche hatten schon die Landkreise Meißen und Zwickau die Wasserentnahme verboten. Grund ist in allen Fällen die Niedrigwassersituation, teilten die Landkreise mit. Mit der Maßnahme sollen Gewässer geschützt und ein Trockenfallen verhindert werden. Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung gebe es nicht. Bei Verstößen gegen das Verbot werden Strafen fällig.

Derzeit gilt das Wasserentnahmeverbot in:

  • Stadt Chemnitz
  • Stadt Dresden
  • Erzgebirgskreis
  • Kreis Leipzig
  • Landkreis Meißen
  • Mittelsachsen
  • Nordsachsen
  • Vogtlandkreis
  • Kreis Zwickau

Vergangene Woche hatten Chemnitz und Dresden, sowie der Erzgebirgskreis die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verboten. In der Landeshauptstadt gelte die Verfügung bis einschließlich 15. Oktober, teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit. Selbst mit "gelegentlichen Niederschlägen" sei keine baldige Besserung zu erwarten. In Chemnitz gilt das Verbot bis zum 30. September, im Erzgebirgskreis bis zum 31. Oktober.

Dem städtischen Umweltamt in Dresden zufolge sind einige Bäche bereits ausgetrocknet. Die Grundwasserstände lägen derzeit im Durchschnitt etwa 40 Zentimeter unter dem Monatsmittel der vergangenen 15 Jahre. Die Quelle des bekannten artesischen Brunnens am Albertplatz droht zu versiegen.

Mit den Verfügungen der beiden Großstädte ist ab sofort die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern mit Pumpen und Schläuchen für den Eigenbedarf untersagt. Dem Wasserhaushaltsgesetz zufolge können extremen Verstöße dagegen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Die Verwaltungen empfehlen zudem, auch Rasenflächen generell nicht mehr zu wässern. Zum Gießen sollte aufgefangenes Regenwasser verwendet werden.

In den Landkreisen Nordsachsen, Leipzig und dem Vogtlandkreis gilt schon länger ein Wasserentnahmeverbot. Die niedrigen Wasserstände verursachen eine geringe Fließgeschwindigkeit. Dadurch werden unter anderem Schadstoffe nicht mehr ausreichend weggespült. Der Sauerstoffgehalt sinkt, Algen vermehren sich unnatürlich stark. Wasserabhängige Tiere und Pflanzen sind gefährdet.

Wahrscheinlich werden mit anhaltender Trockenheit weitere Landkreise ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Die Neiße im Landkreis Görlitz etwa führt bereits seit mehreren Wochen Niedrigwasser. Im Landkreis Meißen bereitet man ein Entnahme-Verbot ebenfalls vor, erlassen wurde es bislang noch nicht.