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Wie entsorge ich Sperrmüll korrekt?

Was eigentlich gehört nicht in den Sperrmüll und wo kann man den "Rest" loswerden?

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Das Fahrradgerippe gehört definitiv zum Sperrmüll.
Das Fahrradgerippe gehört definitiv zum Sperrmüll. © © Symbolfoto: dpa

Was fällt unter Sperrmüll?

Als Sperrmüll gelten alle beweglichen sperrigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt, die sich nicht so zerkleinern lassen, dass sie in den zugelassenen Abfallbehältern gesammelt werden können. Die Bürger dürfen zweimal im Jahr jeweils bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll gegen Übersendung der Bestellkarte oder nach Beauftragung über das Online-Formular gebührenfrei bereitstellen.

Wann darf ich Sperrmüll rausstellen?

Sperrmüll ist frühestens einen Tag vor dem Abholtermin am Straßenrand vor dem Grundstück bereitzustellen, betont Olaf Müller vom Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal. Behinderungen von Fußgängern und dem Fahrzeugverkehr sollten vermieden werden. Wird der Sperrmüll zu zeitig herausgestellt und der Haufen „wächst“ über Nacht, kommt der Verursacher dafür auf. Sollen Gegenstände aus der Wohnung geholt werden, fällt eine Servicegebühr von 27 Euro pro 15 Minuten an.

Wo kann ich noch entsorgen?

Mengen bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll können auch gegen Vorlage der Bestellkarte gebührenfrei zweimal im Jahr auf einem Wertstoffhof des ZAOE abgegeben werden. Anlieferungen von mehr als drei Kubikmeter Sperrmüll und Anlieferungen ohne Bestellkarte sind nur auf den Umladestationen möglich; für diese Entsorgungen werden Gebühren erhoben. (hui)