Mehrere Wilsdruffer Grundstückseigentümer haben Post von der Stadtverwaltung erhalten. Darin enthalten sind Zahlungsaufforderungen, die sich aus dem Stadtkernsanierungsprogramm ergeben.
Um deren Höhe gab es in den letzten Jahren einige Streitigkeiten. Um diese beizulegen, zog die Stadt Rechtsanwälte und Sachverständige zurate. Deren Prüfergebnisse lagen Mitte Februar vor. Danach konnte die Verwaltung die Bescheide fertigstellen. Wie Bürgermeister Ralf Rother (CDU) in der jüngsten Stadtratssitzung informierte, habe man zu jedem Grundstück eine Begründung verfasst.
Zudem sei man auf die im Vorfeld geäußerten Hinweise, Einwände, Vorauszahlungen und Besonderheiten eingegangen. Die ersten Schreiben für 23 Grundstücke wurden Mitte Februar rausgeschickt, weitere Schreiben für 16 Grundstücke verließen Ende Februar die Verwaltung. Insgesamt wurden 47 Bescheide erlassen, da einige Grundstücke Erbengemeinschaften gehören, beziehungsweise Teileigentümer.
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