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Schadensersatz wird leichter einklagbar

Geschädigte sollen sich einer neuen Abhilfeklage anschließen können. Was das heißt, erklärt Sachsens Verbraucherchef.

Von Sylvia Miskowiec
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Mit der geplanten neuen Klageform sollen Verbraucher einfacher Ansprüche einklagen können.
Mit der geplanten neuen Klageform sollen Verbraucher einfacher Ansprüche einklagen können. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Zu wenig Zinsen, einseitige Vertragskündigungen – rechtswidriges Verhalten von Unternehmen schädigt oft Tausende Menschen. Doch die eigenen Ansprüche verfolgen nur wenige. „Wer streitet sich schon gern mit scheinbar übermächtigen Firmen um vermeintlich geringe Beträge vor Gericht“, bringt der Chef der Verbraucherzentrale Sachsen, Andreas Eichhorst, das Dilemma auf den Punkt. Und freut sich umso mehr über einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. Künftig sollen Verbände und Verbraucherzentralen in gleich gelagerten Fällen Schadensersatzansprüche von Verbrauchern in einer Klage bündeln und geltend machen können. Hat diese sogenannte Abhilfeklage Erfolg, werden die individuellen Entschädigungen ausgerechnet und ausgezahlt. Für die Verbraucher entstehen dabei keine Prozess- und Anwaltskosten.

„Das ist ein Riesenfortschritt“, sagt Eichhorst. Bisher sind zwei Prozesse nötig, um an Entschädigungen zu kommen: Verbraucher können sich einer Sammelklage anschließen, bei der aber nur entschieden wird, ob sich das beklagte Unternehmen rechtswidrig verhalten hat. Schadensersatz muss nach erfolgreichem Prozessausgang individuell eingeklagt werden. Zu wenig Verbraucherschutz, bemängelte die EU-Kommission und berief sich auf härteres europäisches Recht, das auch in Deutschland zu gelten habe.

Verbraucherschützer beklagt hohe Hürde

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, begrüßt zwar den Plan des Bundesjustizministers, eine neue Klageform zu etablieren, hat aber Verbesserungswünsche.
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, begrüßt zwar den Plan des Bundesjustizministers, eine neue Klageform zu etablieren, hat aber Verbesserungswünsche. © Verbraucherzentrale Sachsen

Der aktuelle Gesetzesentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, habe aber Schwächen, kritisieren Verbraucherschützer. So müssen die Verbände mindestens 50 Betroffene vor Gericht vorweisen, bevor die Klage eingereicht werden darf. „Das ist eine hohe Hürde“, erklärt Eichhorst. „Denn oft versuchen Unternehmen nach Bekanntwerden ihrer Verfehlungen, Betroffene mit Abfindungen ruhigzustellen.“

Immerhin: Nach Klageeinreichung können sich weitere Geschädigte bis einen Tag vor Prozessbeginn anschließen und sich dafür beim Kläger, etwa der Verbraucherzentrale, melden. Gegen ein geringes Entgelt übernimmt diese die Formalitäten wie die Anmeldung des Geschädigten bei Gericht.

Potenzial für Abhilfeklagen sieht Eichhorst vor allem, wenn es um Finanzen und Geldanlage geht, aber auch um fehlerhafte Energieabrechnungen – und das recht bald: „Bereits im Sommer könnte der Entwurf Gesetz werden.“