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Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Zalando

Wer seine Rechnung zu spät bezahlt, bekommt von Zalando mit der zweiten Mahnung pauschal 5,30 Euro Mahngebühr berechnet. Verbraucherschützer halten das für nicht rechtens.

Von Sylvia Miskowiec
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Zalando steht wegen Mahngebühren in der Kritik.
Zalando steht wegen Mahngebühren in der Kritik. © dpa

Rechnungen zu spät bezahlen kann teuer werden – aber darf es das auch? Nicht pauschal wie im Falle Zalando, meinen Sachsens Verbraucherschützer. „Viele Säumige zahlen diesen Betrag, schließlich vertrauen sie darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir halten diese Gebühren jedoch für unzulässig.“ So gebe es zum einen keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürften nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die seien bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.

Kostenfrei an Klage beteiligen

Damit Kunden die unzulässigen Mahngebühren von Zalando zurückbekommen können, nutzt die Verbraucherzentrale Sachsen die gerade erst in Kraft getretene Abhilfeklage. Anders als bei Sammelklagen gibt es hier sofort nach erfolgreichem Prozessende für alle Geld zurück. Wer sich der Klage in der ersten Phase anschließen möchte, muss nur nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. „Das geht unkompliziert per PDF-Datei über ein Onlineformular der Verbraucherzentrale Sachsen“, so Hummel. Auch nach Klage-Einreichung sowie bis zu drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung können sich Verbraucher anschließen – kostenfrei, da die Verbraucherzentrale Risiko und Kosten übernimmt.

„Verbraucher streiten sich vor Gericht in der Regel nicht um 5,30 Euro“, sagt Jurist Hummel. Doch Zalando habe nach eigenen Angaben im Jahr 2022 mehr als 261 Millionen Bestellungen abgewickelt, bei denen sicherlich einige Mahnungen zusammengekommen seien. „Wer als seriöser Anbieter agieren will und ein erfolgreiches Geschäftsmodell betreibt, kann es sich nicht erlauben, die eigenen Kunden massenhaft gesetzeswidrig zu schädigen. Auch nicht durch Kleinstbeträge“, betont Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Pauschale Mahngebühren beschäftigen Verbraucherschützer schon seit Längerem. So hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 2021 erfolgreich gegen den Versandhändler Otto geklagt, der einem säumigen Kunden ohne vorherige Absprache eine monatliche Mahngebühr von zehn Euro in Rechnung gestellt hatte. Das Landgericht Hamburg hielt dieses Vorgehen für gesetzeswidrig und verwies auf das Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen dürfe demnach nicht vorgenommen werden.