Kontokündigungen bei der Ostsächsischen Sparkasse beginnen im Mai
Nach einem Gerichtsurteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sieht die Sparkasse in Dresden "fatale Folgen". Wer ist betroffen, und welche Fristen gibt es? Die wichtigsten Antworten.
Dresden/Leipzig. Nach einem Gerichtsurteil des Landgerichts Dresden vom Dienstag darf die Ostsächsische Sparkasse Dresden die Zustimmung zu ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nur über die bloße Nutzung eines Girokontos einholen. Der Kunde müsse den AGB explizit zustimmen. Nach Angaben des Geldhauses müssen jetzt rund drei Prozent der rund 600.000 Kunden die Girokonten gekündigt werden.
Mit meiner Anmeldung stimme ich der Werbevereinbarung zu. Für die anmeldepflichtige Nutzung der Services und Produkte der DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG gelten die AGBs der DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG. Bitte nehmen Sie zusätzlich unsere Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis.