Ob im Verein, bei der Feuerwehr oder im Testzentrum: Wer für sein Engagement eine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale erhält, muss diese erst einmal in der Steuererklärung angeben. "Allerdings muss nicht jeder einzelne Euro versteuert werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.