Wirtschaft
Merken

Freistaat fördert Planung von Gewerbegebieten

Sachsens Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie RegioPlan, um im Wettbewerb um Industrieansiedlungen schneller mithalten zu können.

Von Nora Miethke
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Zwischen dem Lauebach und Kleincarsdorf soll ein Gewerbegebiet entstehen. Der Freistaat will, das noch mehr Gemeinden Flächen entwickeln für Industrieansiedlungen.
Zwischen dem Lauebach und Kleincarsdorf soll ein Gewerbegebiet entstehen. Der Freistaat will, das noch mehr Gemeinden Flächen entwickeln für Industrieansiedlungen. © Karl-Ludwig Oberthür

Gemeinden in Sachsen, die Flächen zu Gewerbe- und Industriegebieten entwickeln wollen, können sich künftig die Planungsarbeit fördern lassen. Der Freistaat Sachsen hat dafür im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zehn Millionen Euro vorgesehen. Am Dienstag hat das Kabinett die neue Förderrichtlinie RegioPlan beschlossen.

„Über die neue Förderung wollen wir den Wirtschaftsstandort Sachsen stärken, indem wir die Kommunen bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten unterstützen“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt in der Kabinettspressekonferenz. Es sei notwendig, Flächen vorzuhalten, die Investoren schnell zur Verfügung gestellt werden können. „Bisher fehlt es oft an solchen Flächen“, betont Schmidt. Öffentlich deutlich wurde dies zuletzt beim Wettrennen um die Ansiedlung von Intel. Der US-Chipriese will jetzt seine Mega-Fab in Sachsen-Anhalt bauen. Sachsen konnte nicht die gewünschten 400 Hektar Fläche bieten.

Die Kommunen können so eine Zwischenfinanzierung sicherstellen, wenn ihnen hohe Kosten bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten entstehen, sie die einzelnen Grundstücke aber noch nicht vermarkten können. Ankauf von Flächen ist mit den Mitteln nicht möglich. Der Schwerpunkt der Förderung ist auf eine schnelle Planung von Bebauungsplänen in einer Größe von mehr als 50 Hektar gerichtet. Der Fördersatz liegt in diesen Fällen bei 75 Prozent für die ersten drei Jahre. Das soll einen Anreiz für schnelles Handeln der Kommunen setzen. Ab dem Jahr 2026 wird er schrittweise sinken. „Ausdrücklich unterstützen wir es auch, wenn Gemeinden über ihre Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Für die zusätzlichen Aufwendungen, die in solchen Fällen für die Projektkoordination entstehen, haben wir einen um fünf Prozent höheren Fördersatz vorgesehen,“ betont Schmidt.

Rankingkriterien für Auswahl von Förderanträgen

Die Kosten für Bebauungspläne von zehn bis 50 Hektar werden in den ersten drei Jahren zur Hälfte gefördert. Danach reduziert sich die Förderung jährlich um zehn Prozent. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird anhand von Rankingkriterien durch ein Fachgremium erfolgen, dem neben den betroffenen Staatsministerien auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der regionalen Planungsverbände und der Wirtschaftsförderung Sachsen (WFS) angehören. Bei den Rankingkriterien zu den jeweiligen Aufrufen sollen Themen wie Strukturwandel, Zukunfts- und Schlüsseltechnologien, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf sowie die Stärkung von Wertschöpfungsketten besondere Berücksichtigung finden. Ein erster Förderaufruf ist bis Ende März vorgesehen, betonte Schmidt.

Im Hinblick auf den Flächenverbrauch stellte der CDU-Politiker klar, dass Gemeinden zuerst vorhandene Potenziale im Innenbereich von Orten prüfen müssten, bevor sie Flächen im Außenbereich ausweisen dürften. Auch sei die Förderung von Flächen in Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebieten ausgeschlossen.