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Lufthansa will Schadenersatz von "Letzter Generation"

Mitte Juli fielen in Düsseldorf und Hamburg Dutzende Flüge wegen Blockaden der "Letzten Generation" aus. Nun will der Lufthansa-Konzern sämtliche Ansprüche geltend machen.

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Sicherheitspersonal und Polizisten  versuchen Demonstranten der Gruppe "Letzte Generation" am 13. Juli vom Asphalt des Düsseldorfer Flughafens zu lösen.
Sicherheitspersonal und Polizisten versuchen Demonstranten der Gruppe "Letzte Generation" am 13. Juli vom Asphalt des Düsseldorfer Flughafens zu lösen. © dpa/David Young

Frankfurt/Main. Der Lufthansa-Konzern verlangt Schadenersatz nach den Flughafen-Blockaden durch die "Letzte Generation". Man beabsichtige, für sämtliche Fluggesellschaften der Gruppe Ansprüche geltend zu machen, erklärte eine Sprecherin des Konzerns am Montag in Frankfurt.

Es geht dabei um dutzende Flüge, die am 13. Juli diesen Jahres bei Blockaden in Düsseldorf und Hamburg ausgefallen waren sowie um einen Klima-Protest am 24. November 2022 am Berliner Hauptstadtflughafen. Mit ihrem Protest wollten die Aktivisten auf negative Klimafolgen des Luftverkehrs hinweisen.

Lufthansa äußerte sich zunächst nicht zur Schadenshöhe, die aber in die Millionen Euro gehen dürfte. Das hatte der Luftfahrt-Experte Gerald Wissel der "Rheinischen Post" gesagt. Allein bei der Lufthansa-Tochter Eurowings waren an den drei fraglichen Tagen 55 Flüge ausgefallen. Dazu kommen Flüge der Konzerngesellschaften Austrian, Swiss und Lufthansa. Auch der Flughafen Düsseldorf hatte angekündigt, seine Ansprüche durchsetzen zu wollen.

Bei allen drei Aktionen waren Mitglieder der Letzten Generation festgenommen worden, nachdem sie sich auf den Rollbahnen festgeklebt hatten. Die Polizei hatte Ermittlungen gegen die Personen aufgenommen, die nun auch als Beklagte für die Schadenersatzforderungen in Frage kommen.

Anders als bei Blockaden des Straßenverkehrs könnte ein wirtschaftlicher Schaden an Flughäfen möglicherweise leichter berechnet werden. Die Fluggesellschaften Condor und Tuifly prüfen ebenfalls ihre Ansprüche, äußerten sich am Montag aber nicht zu der Frage, ob sie tatsächlich klagen wollen. (dpa)