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Sind Blitzer-Apps legal?

Viele Autofahrer verwenden Hilfsmittel, um bei zu hohem Tempo Radarmessungen oder Blitzern zu entgehen. Die Rechtslage dazu ist kompliziert.

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Kontrahenten nebeneinander: Links eine aktive Blitzerwarner-App auf dem Smartphone, rechts daneben ein Radarmessgerät.
Kontrahenten nebeneinander: Links eine aktive Blitzerwarner-App auf dem Smartphone, rechts daneben ein Radarmessgerät. © Lino Mirgeler/dpa

Rund 4.500 stationäre Blitzer gibt es bundesweit. Dazu kommen noch mobile Messgeräte sowie Radarpistolen, die bei Polizeikontrollen eingesetzt werden. Für viele Autofahrer ist da die Versuchung groß, sich mit technischer Hilfe davor zu schützen, geblitzt zu werden. Ihre Mittel der Wahl: spezielle Warngeräte oder Apps fürs Smartphone.

Die kleinen Warngeräte kosten online kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazin „c’t“ unterscheidet Störgeräte – sogenannte Jammer – von Warngeräten auf Detektor- sowie auf GPS-Grundlage mit Datenbank. „Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radar-Messung stören“, so Schmitz. Detektoren reagieren demnach auf die Wellen von Radar- oder Lidar-Messgeräten, würden aber auch bei Weidezäunen und vor Bahnübergängen gelegentlich ausschlagen. „Die einfacheren, heute am meisten verbreiteten Geräte arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionserkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzerstandorten zurück“, erklärt der „c’t“-Fachmann. Kauf und Besitz solcher Geräte sind in Deutschland erlaubt, nicht jedoch ihr Betrieb.

Besonders populär seien heute Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Navi, sagt Schmitz. „Das Herunterladen und Installieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“ Alle Apps ermitteln, wie einfache GPS-Warngeräte, die Fahrzeugposition über Satellitenortung, greifen auf eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten.

Nur vor, nicht während der Fahrt anschauen

Autofahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt – und nur dann – anschauen und sich eventuelle Blitzer merken, erklärt Schmitz. „Das ist legal und erlaubt.“ Anders sei es während der Fahrt, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Frankfurt/Main: „Dann dürfen keine Warn-Apps auf dem Smartphone oder Blitzer-Warner benutzt werden. Eine installierte App dürfe zwar auf dem Gerät gespeichert, aber nicht betriebsbereit sein. Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die App aktiv ist. Eine Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Haben Fahrer ihr Handy in der Hand oder haben es Polizisten dort kurz vorher gesehen, wird es teurer: In dem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Bei Polizeikontrollen gilt: „Ruhe bewahren und freundlich bleiben. Das verkürzt meist die Prozedur“, sagt Lenhart. „Zudem sollte man nur so viel wie nötig reden. Wird ein konkreter Vorwurf gemacht, sollte man sich nicht zur Sache äußern, sondern nur die Personalien mitteilen.“ Beamte dürfen laut Lenhart nach dem Smartphone fragen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Warn-App benutzt wird. Sie seien bei einem Anfangsverdacht auch berechtigt, das Gerät zu überprüfen und sogar Apps zu löschen. „Autofahrer müssen zwar nicht einen eventuellen Sperrcode herausgeben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlagnahmen“, sagt Lenhart. (dpa)