Leben und Stil
Merken

Auch Autoklubs bieten Radfahrern Schutzbriefe an

Pannenhilfe, Abschleppen, Diebstahl: Die Angebote unterscheiden sich im Detail. Verbraucherschützer sagen, worauf es ankommt.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
In diesem Fall greift der Schutzbrief leider nicht. Für Diebstahl gibt es spezielle Versicherungen.
In diesem Fall greift der Schutzbrief leider nicht. Für Diebstahl gibt es spezielle Versicherungen. © Julian Stratenschulte/dpa

Seit Mitte 2022 bietet der ADAC auch E-Bikern und Radfahrern Pannenhilfe an. Gleiches tun der Auto Club Verkehr (ACV), der Auto- und Reiseclub (ARCD) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) – sie alle machen damit dem Fahrradklub ADFC Konkurrenz.

Während die Klubs Leistungen allesamt an Mitgliedschaften knüpfen, unterscheiden sich die Angebote im Detail. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW rät deshalb dazu, diese mit dem eigenen Bedarf abzugleichen. Unter anderem folgende Leistungsmerkmale sollten Verbraucher vergleichen.

Geltungsbereich

Das Angebot des ACV gewährt Pannenhilfe auch im europäischen Ausland, während der ADAC sie nur innerhalb Deutschlands leistet, der ARCD auch bei Schadenereignissen in Mittelmeer-Anrainerstaaten. Bei Pannen in der Nähe gilt: Pannen- und Unfallhilfe werden meist nur erbracht, wenn der Schadenort mindestens zehn Kilometer Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt ist. Wer also kurze Touren in die Umgebung unternimmt, benötigt keinen Schutzbrief. Der ADAC hingegen leistet Hilfe bereits ab der Haustüre.

Abschleppen

Ist das Fahrrad nicht mehr fahrbereit und kann vor Ort vom Pannenhelfer nicht wieder instand gesetzt werden, wird es abtransportiert. Auch hier sollte verglichen werden. Denn oft wird nur der Transport zur „nächsten geeigneten“ Werkstatt übernommen und zum Wohnsitz nur, wenn dieser näher liegt.

Beim ADAC kann man die Hilfe als E-Biker sogar in Anspruch nehmen, wenn der Akku leer ist. Das akzeptiert etwa der ACV ausdrücklich nicht als Panne. Eine Frage ist auch, wie fix das havarierte Rad abtransportiert wird. Beim ACV geschieht das, wenn das Bike „nicht in zumutbarer Zeit“ wieder flott gemacht werden kann. Beim AvD wird der Rücktransport vom Schadenort in die Werkstatt zugesichert, wenn das „Rad am Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen“ fahrbereit zu machen ist. Das könnte im konkreten Fall unpraktisch werden.

Personenkreis

Der Schutzbrief bei VCD und ARCD greift auch bei ehelichen oder nicht ehelichen Lebenspartnern, die im gleichen Haushalt leben sowie bei minderjährigen Kindern. Beim ADAC erstreckt sich der Schutz neben dem Mitglied zusätzlich nur auf minderjährige Kinder.

Ersatzfahrrad

Die Anbieter übernehmen zwar Kosten, wenn man ein Ersatzrad braucht, um mobil zu bleiben. Jedoch erlischt dann oft ein anderer Anspruch. Beim ACV heißt es dazu: „Nehmen Sie unsere Leistung eines Ersatzfahrrads in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt noch für die Übernachtung.“ Auch die Kostenübernahme und die Dauer, wie lange man das Leihrad nutzen darf, ist verschieden geregelt.

Diebstahl

ARCD, AvD und ACE stehen grundsätzlich auch bei Diebstahl des Rades ein – für dann notwendig werdende Übernachtungen oder Gepäcktransport, Weiter- oder Rückreise. Der Kostendeckel dafür reicht je nach Anbieter von 100 bis 500 Euro. Die Fahrrad-Pannenhilfe des ADAC bringt dagegen gar nichts, wenn das Rad entwendet wurde und man einen Heimtransport wünscht. Hinweis: Für den Diebstahl selbst treten Schutzbriefe nicht ein, dafür gibt es spezielle Versicherungen.

Ausschlüsse

In der Regel sind Mietfahrräder vom Schutz ausgenommen, ebenfalls versicherungs- oder zulassungspflichtige S-Pedelecs. Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sind nicht abgesichert.

Der ACE und andere verweigern laut Versicherungsbedingungen zum Beispiel auch den Transport eines beschädigten E-Bike-Akkus: Gefahrgut muss separat entsorgt werden.

Kosten und Deckel

Weidenbach rät, jeweils den „Umfang der Höchsterstattung“ abzuklären. „Werden auch Übernachtungskosten übernommen oder die für einen Krankenrücktransport?“ Der ARCD beispielsweise übernimmt Kosten von maximal 2.000 Euro pro Jahr. Bei anderen Anbietern ist die Kostenübernahme einzelner Leistungsmerkmale begrenzt, zum Beispiel der Fahrradtransport auf 150 Euro. Für Mitglieder der Autoklubs sind die Fahrradschutzbriefe ohne Zusatzkosten inklusive. Beim VCD kann man sich für zusätzlich neun Euro pro Jahr absichern, beim ADFC als Einzelperson für zusätzlich 11,90 Euro. (dpa)