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Waffenexport wird für Sig Sauer teuer

Über Umwege sind Waffen nach Kolumbien geliefert worden. Das Millionengeschäft hat jetzt für den Hersteller ein historisch teures Nachspiel.

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Karlsruhe: Bei einer Protestaktion gegen den Waffenhersteller Sig Sauer liegt auf einer kolumbianischen Fahne eine untauglich gemachte Softairwaffe auf der "·Sig Sauer P226" steht und die mit roter Farbe bekleckert ist.
Karlsruhe: Bei einer Protestaktion gegen den Waffenhersteller Sig Sauer liegt auf einer kolumbianischen Fahne eine untauglich gemachte Softairwaffe auf der "·Sig Sauer P226" steht und die mit roter Farbe bekleckert ist. © Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Erst legal in die USA, dann von dort nach Kolumbien: Eine nicht genehmigte Ausfuhr von über 38.000 Pistolen aus Deutschland kommt den Waffenhersteller Sig Sauer teuer zu stehen. Die gerichtlich angeordnete Einziehung von insgesamt 11,1 Millionen Euro für den Waffenexport auf Umwegen ist rechtens, entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Ein Urteil des Kieler Landgerichts, das die Einziehung des Millionenbetrags bei drei Sig-Sauer-Gesellschaften angeordnet hatte, ist weitgehend rechtskräftig (Az. 3 StR 518/19). Die Höhe der Einziehungsbeträge sei in zwei Fällen zutreffend bestimmt worden, bei einer Gesellschaft in Eckernförde wurde die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Der Waffenhersteller hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 47.000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in die USA geliefert. Davon wurden über 38.000 nach Kolumbien re-exportiert. Genehmigt war allerdings nur die Ausfuhr nach Amerika. Die Pistolen gingen an die kolumbianische Nationalpolizei. Sig Sauer zufolge handelte es sich um einen Auftrag der damaligen Obama-Regierung zur Unterstützung kolumbianischer Behörden im Kampf gegen die Drogenkriminalität.

Die Menschenrechtslage in Kolumbien wurde allerdings damals vom Auswärtigen Amt als ernst eingestuft. Das Land leidet unter Gewalt und Armut. Seit Monaten gibt es gewalttätige Proteste gegen die Regierung. Die "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" kritisierte, friedliche Proteste würden dort "von der Polizei niedergeschossen". Die Friedensaktivisten protestierten vor dem BGH-Urteil unter dem Motto "Deutsche Waffen töten in Kolumbien" gegen Waffenexporte in das Land. Das Kinderhilfswerk Terre des Hommes hat nach eigenen Angaben Belege dafür, dass deutsche Pistolen in Kolumbien auch von Drogenbanden, Paramilitärs und Guerillagruppen bei Verbrechen eingesetzt würden.

Friedensaktivisten sind begeistert von der Strafe

Das Landgericht Kiel hatte im April 2019 Bewährungsstrafen und hohe Geldauflagen gegen drei ehemalige Ausfuhrverantwortliche verhängt. Diese Urteile waren schon vor dem BGH-Spruch rechtskräftig. Die Revision nun richtete sich gegen die Millionen-Einziehung. Nach Berechnung des Gerichts erlöste die deutsche Sig Sauer Beteiligungs GmbH durch den Verkauf an die US-Gesellschaft 7,4 Millionen Euro. Der Umsatz der Waffengeschäfte zwischen der US-Firma Sig Sauer Inc. und dem US-Militär wurde auf 11,1 Millionen Euro beziffert.

Nur im Fall der neuen Sig Sauer GmbH & Co. KG in Eckernförde - die ursprüngliche Waffenschmiede hat die Produktion eingestellt - hat der BGH die Einziehungsanordnung aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Das Landgericht habe nicht festgestellt, welcher Wert dem ausgegliederten Vermögen zukam und ob mit der Ausgliederung der staatliche Zugriff vereitelt oder die Tat verschleiert werden sollte, so der BGH.

"Sig Sauer muss wegen illegaler Waffenexporte historische elf Millionen Euro zahlen", kommentierte Holger Rothbauer, der Anwalt der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" die Entscheidung. Dies sei die höchste Summe, die je von einem Kleinwaffenhersteller eingezogen worden sei. Friedensaktivist Jürgen Grässlin, der Sig Sauer wegen des Waffengeschäfts angezeigt hatte, sprach von einem Signal: "Das BGH-Urteil wird eine riesige Abschreckungswirkung für den illegalen Waffenhandel haben."

Zweites Waffen-Urteil in kurzer Zeit

Grässlin kämpft weiter: Vor einem Jahr hat seine Initiative eine weitere Strafanzeige gegen Sig Sauer gestellt, wegen des Verdachts illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko, Nicaragua und abermals Kolumbien.

Die drei Gesellschaften von Sig Sauer hatten eine Aufhebung des Landgerichtsurteils gefordert. Sie sind der Meinung, dass die Ausfuhren auch als Re-Export nach Kolumbien prinzipiell genehmigungsfähig gewesen wären.

Das jetzige Urteil des höchsten deutschen Strafgerichts ist das zweite gegen einen Waffenhersteller in kurzer Zeit: Derselbe BGH-Senat hatte am 30. März ähnlich zu Heckler & Koch geurteilt. Damals hatte er bestätigt, dass die Einziehung von mehr als drei Millionen Euro für rechtswidrige Waffenexporte nach Mexiko rechtens war (Az. 3 StR 474/19). (dpa)