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Zinsanpassungen unbedingt prüfen

Die Justiz gibt vor, was bei Sparverträgen erlaubt ist. Halten sich Banken nicht daran, bekommen Kunden eventuell viel Geld zurück.

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Wie viel Geld steht mir zu? Banken dürfen die Verzinsung für Sparverträge nicht einfach so ändern - dafür gibt es Regeln.
Wie viel Geld steht mir zu? Banken dürfen die Verzinsung für Sparverträge nicht einfach so ändern - dafür gibt es Regeln. © Christin Klose/dpa-tmn

Potsdam. Zahlreiche Geldinstitute haben nach Angaben von Verbraucherschützern bei Prämiensparverträgen jahrelang zu wenige Zinsen ausgezahlt. In den Verträgen seien Klauseln zur Änderung des Zinssatzes verwendet worden, die rechtswidrig seien. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Bankkunden daher, die Zinszahlungen zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

Auf ihrer Webseite stellt sie dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte bereits 2004, dass formularmäßige Zinsänderungsklauseln, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumen, unwirksam sind (Az.: XI ZR 140/03). Für Verbraucher muss einem BGH-Urteil von 2017 zufolge zudem nachvollziehbar sein, wie sich die Zinsen ändern. 

Tausende Euro Nachzahlungen

Diese Regeln haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht alle Geldinstitute eingehalten. Betroffenen stünden deshalb oft Nachzahlungen im vierstelligen Bereich zu - abhängig von Einzahlungshöhe, Anfangszins und Vertragslaufzeit. Kunden können die Bank schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Experten können vorab bei der Berechnung möglicher Nachforderungen helfen.

Seit Mitte 2018 beobachten die Verbraucherschützer außerdem bundesweit, dass Prämiensparverträge gekündigt werden. Sie raten Betroffenen, dem zu widersprechen. Auch hierfür gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Musterbrief. Spätestens bei dieser Gelegenheit sollten Kunden außerdem prüfen, ob richtig verzinst wurde.