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Zittau erlaubt Solarziegel auf historischen Häusern

Die Stadt Zittau hat ihre Gestaltungssatzung gelockert, um erneuerbare Energien zu fördern. Doch was ist mit Windrädern?

Von Thomas Christmann
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In der Zittauer Innenstadt haben Eigentümer nun mehr Spielraum, um Solaranlagen bauen zu können.
In der Zittauer Innenstadt haben Eigentümer nun mehr Spielraum, um Solaranlagen bauen zu können. © Marijan Murat/dpa (Archiv)

Wer in der Zittauer Innenstadt für sein historisches Gebäude auf Solar setzen will, hat nun mehr Möglichkeiten beim Bau. Der Stadtrat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einer Lockerung der Gestaltungssatzung zu, um so den steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien gerecht zu werden.

Demnach sind nun auch Solarziegel für Dächer - in matter Variante - erlaubt. "Insoweit diese sich in Format und Größe in die Umgebung einordnen", heißt es. Des Weiteren prüft die Verwaltung, ob auch auf rückseitigen Anbauten mit Flachdach eine Solaranlage machbar ist. Eine Begrünung wird dabei als gleichwertig angesehen. Lediglich eine Zerstückelung der Solaranlagen-Fläche auf dem Dach soll vermieden werden. "Eine Einzelfallprüfung bleibt vorbehalten", so die Verwaltung.

Windkraftanlagen sind weiter verboten. Doch gerade dazu kam die Anregung aus dem Stadtrat, auch diese zu ermöglichen. Beispielsweise als Mini-Variante oder zumindest in einer allgemein gehaltenen Form, um bei Bedarf schnell reagieren zu können - auf Anfragen vorbereitet zu sein. Doch laut Zittaus Chef-Stadtplaner Matthias Matthey sind private Windkraftanlagen äußerst selten, sodass er keinen Bedarf sieht. Die Nachfrage bei Solaranlagen hält er hingegen inzwischen für "normal".

"Die Satzung wird nicht allen genügen", sagt Oberbürgermeister Thomas Zenker (Zkm). Und die Änderung enthebe die Stadt auch nicht von der Möglichkeit, dass der Denkmalschutz dem Ansinnen noch widerspreche. Aber sie müsse versuchen, auch Eigentümern historischer Gebäude neue Wege zu eröffnen.

In der zusammenhängend bebauten historischen Innenstadt sind die Dächer bisher mit nicht glänzenden, wenig profilierten, naturroten Tonziegeln zu decken. Zulässig sind Biberschwanzton- und Doppelmuldenfalz-Ziegel in traditionellen Formaten. Auf Dächern von Solitärbauten - also frei stehende Gebäude, von allen Seiten einsehbar - dürfen auch Schiefer- oder Ziegeldeckungen in rotbraun und anthrazit genutzt werden. Andere sind unzulässig. Das gilt auch für großflächige Deckungen aus Blech mit über 15 Quadratmetern Fläche.

Die bisher gültige Satzung stammt von 2017. Die Stadt hatte damals die 25 Jahre alten Vorschriften für die Gestaltung der Häuser, Höfe und Läden in der Innenstadt – Stadtkern und Ring samt Außenseite – angepasst. Darin werden Farben, Materialien, Höhen und vieles mehr genau vorgeschrieben. Oberstes Ziel bleibt der Erhalt der historischen Innenstadt.